Rotlicht Sünden

Beim Befahren von ampelgeregelten Kreuzungen habe ich manchmal das Gefühl, dass einigen die Bedeutung der oberen Farbe in der Ampel, nämlich das Rot, nicht mehr geläufig zu sein scheint. Als allererstes will ich den Vertrauensgrundsatz aufgreifen. Der besagt nämlich, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer darauf verlassen kann, dass der Andere die Regeln einhält. Das bedeutet bei roter Ampel, es fährt kein Fahrzeug mehr in die Kreuzung ein. Noch wichtiger aber ist, dass der Gegenverkehr dadurch die Möglichkeit besitzt, die Kreuzung zu räumen. Seien Sie ehrlich, wie oft haben Sie schon hinter dem Steuer geflucht, wenn so ein Ignorant der Farbe Rot noch über die Kreuzung gezogen ist, obwohl entweder der Kreuzungsräumungspfeil schon aufleuchtete oder der Querverkehr bereits in die Kreuzung einfuhr. Selbst steht man dann als der Doofe da, der nicht rechtzeitig die Kreuzung räumen konnte. Leider ist aber der Grund für den Ärger schnell vergessen, wenn man sich selbst beim nochmaligem Gas geben bei sehr dunklem Gelb einen kleinen Zeitvorteil erschleichen kann und nicht auf die nächste Phase warten muss. Steht nicht sogar im Gesetz, dass man bereits nicht mehr in die Kreuzung einfahren darf, wenn schon das gelbe Lichtlein leuchtet? Was vermutlich gar nicht so bekannt ist, dass gemäß Verwaltungsverordnung die Dauer der Gelbphase an die Annäherungsgeschwindigkeit angepasst werden soll. Wer genau aufpasst, stellt fest, dass bei vorher erlaubten 80 die Gelbphase etwa 7 Sekunden dauert, hingegen in der Stadt, dort wo 50 gelten, diese nur 3 Sekunden lang ist. Diese Phase soll ermöglichen, dass man durch eine mittlere Abbremsung noch zum Stehen kommen kann, bevor die Ampel rot zeigt. Leider wird die Einhaltung der Leuchtdauer von der Verwaltungsbehörde auch nicht immer strikt überprüft. Hält man sich aber konsequent an diese Regelung, besteht durchaus die Gefahr, dass einem der Hintermann noch drauffährt, weil er selbst bei Rot noch drüber gefahren wäre.

 

Was auch noch sehr störend empfunden wird, ist die viel zu kurze Gelbphase vor dem Wechsel auf grün. Sie ist bei vielen Ampeln noch nicht einmal die geforderte Sekunde lang. Das sorgt dann dafür, dass der eilige Hintermann das Grün mit einem kurzen Hupen meldet. Eigentlich ist doch angedacht, dass man während der Gelbphase das Weiterfahren vorbereitet. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die Fahrerlaubnisprüfer forderten, dass der Fahrschüler die gesamte Zeit der Rotphase mit getretener Kupplung und eingelegtem Gang an der Ampel stand. Das kann schon mal 4 bis 5 Minuten dauern. Dafür ist aber das Ausrücklager der Kupplung nicht ausgelegt und gibt seinen Geist schon Mal vorzeitig auf. Und bei aufgeregten Prüflingen führt es auch gelegentlich zum Zittern des linken Oberschenkels. Dabei kann man sich doch Zeit lassen und das linke Bein entlasten. Deshalb wird richtiger Weise ausgebildet, wenn das Fahrzeug als erstes an der Haltlinie steht, dass die Kupplung erst dann betätigt wird, wenn der Fußgänger in gleicher Fahrtrichtung Grün bekommt oder der vom Querverkehr Rot. Wartet man weiter hinten in der Schlange auf die Weiterfahrt, ist das überhaupt kein Problem. Denn bis die vor einem Stehenden loskommen, hat man die eigene Fahrtvorbereitung auch abgeschlossen und kann die Kupplung langsam kommen lassen.

 

Aber um nochmal auf die Rotlichtverstöße zurück zu kommen. Aus meiner Sicht fördert der qualifizierte Rotlichtverstoß diese Art der Ignorierung. Denn wem nachgewiesen werden muss, dass mindestens schon 1 Sekunde rot war, um eine Bestrafung zu erreichen, braucht bei Gelb ja gar nicht mehr anhalten, obwohl er anhalten muss, um den in der Kreuzung Befindlichen das Räumen zu ermöglichen. Diese beiden Regelungen widersprechen sich in ihrer Anwendung und führen mitunter zu gefährlichen Situationen in der Kreuzung.