Einlegen der Sicherung

Die Meinung der Transporteure über die Sicherung der Container oder Wechselbrücken auf dem LKW ist geteilt oder kaum vorhanden. "Leere Container braucht man nur mit zwei Twistlocks festlegen", das ist die gängige Überzeugung der meisten Fahrer. Selbst Fachleute, oder solche, die sich dafür halten, treten diesen Äußerungen nicht vehement entgegen. Und vor Gericht hat es ein Gutachter schwer, dem gegnerischen Anwalt zu widersprechen, denn der Gesetzgeber lässt sowohl Verantwortliche für den Transport als auch Gutachter einfach in der Luft hängen.

Nach langem suchen habe ich zufällig im Ladungssicherungs-handbuch des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-wirtschaft) und dessen TIS (Transport Informations Service) folgende Anweisung gefunden:

 

Grundsätzlich sind alle vier Eckbeschläge mit Verriegelungseinheiten zu sichern, das gilt auch für Leercontainer.

 

Nähere Erläuterungen mit Bildern sind dort vorhanden, deshalb einfach hier klicken:Ladungssicherungshandbuch

 

Dieses Handbuch gehört in die Hand eines jeden Verantwortlichen, der mit austauschbaren Ladungsträgern zu tun hat.

 

Die ISO 3874 fasst das in Punkt 9.3.3 nochmal kurz zusammen:

 

Alle vier Ecken müssen ordnungsgemäß festgelegt werden, um Bewegungen des Ladungsträgers zu verhindern, damit

- keine Beschädigungen während des Transportes entstehen

- die Lärmbelästigung vermieden wird

- die Befestigungspunkte nicht überlastet werden.