Nachgehakt: Anhänger nach TÜV

Wie versprochen, habe ich mir den Anhänger nach erfolgtem erfolgreichen TÜV noch einmal angesehen. "I am not amused" würde eine bestimmte 90jährige aus dem Empire vermutlich jetzt sagen. Und warum, sehen Sie hier.

Dieses Nachziehgerät, wenn Sie sich erinnern können, ist von außen für 100 km/h zugelassen.

 

Die gelben seitlichen Reflektoren strahlen bei nächtlichem Bescheinen wieder ein sattes gelb zurück, alle vier!!

Zum Nachweis, der TÜV ist ganz frisch, wenn auch 2 Monate überzogen. Aber das ist heutzutage nicht mehr so schlimm, kostet halt ein bischen mehr, da ein erhöhter Prüfumfang angesetzt werden muss. Heißt es zumindest in der Begründung. Dies wurde hier auch voll angewandt, wie die nachfolgenden Bilder zeigen.

Positiv zu vermerken ist, dass die Anhängekupplung erneuert wurde und die Gummidichtung wieder dicht anliegt. Somit ist das Schiebestück gegen Witterungseinflüsse und aufgewirbelten Schmutz geschützt. Es wurde auch frisch abgeschmiert, da das Fett noch an den Schmiernippeln hängt. Zum Abwischen fehlte vermutlich die Zeit.

Weiterhin positiv zu vermerken: Die Bremsanlage wurde rundum erneuert. Zu erkennen ist dies an den neuen Bremstrommeln und Bremsseilen. Sie bremst nun vermutlich wieder wie eine Eins.

Aber mit der geforderten Dämpfung für die 100er Zulassung schaut es nach meiner Meinung schlecht aus. Wahrscheinlich hat das Budget nicht mehr gereicht, um diese Stoßdämpfer ebenfalls zu erneuern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Bauteil der Erstausstattung auch nur eine Welle beim Ein- und Ausfedern mildert. So sehen nämlich alle vier aus.

Bei näherer Betrachtung des Kabels für die Anhänger Elektrik muss man feststellen, dass zwei erhebliche Quetschmerkmale zu erkennen sind. Sie sind derart heftig, dass auch von einer inneren Verletzung der einzelnen Leitungen ausgegangen werden muss. Wie lange das noch hält, kann so nicht vorhergesagt werden.

 

Linker Pfeil: überschüssiges Fett

 

Aber das Kabel ist nicht nur gequetscht, sondern kurz hinter dem Stecker ist auch noch die Schutzummantelung gebrochen. Dies wäre durch einen Knickschutz, wie er vorgeschrieben ist, garantiert vermieden worden.

Der fehlende Knauf wurde durch eine neue Kurbel ersetzt. Nun kann wieder ohne Schutzhandschuh gearbeitet werden, da keine Verletzungen mehr zu erwarten sind.

Doch halt, Kommando zurück! Der Handschuh wird doch noch dringend gebraucht. Der Handbremshebel hat keinen Überzug bekommen und ist nach wie vor nackig. Das bedeutet, beim Lösen oder Anziehen der Bremse ist erhöhte Gefahr für die Finger vorhanden. Vor allem empfinde ich es als Frechheit dem Prüfer gegenüber, der den Hebel ja bedienen muss, um festzustellen, ob die Wirkung und die Betätigungskräfte im Normbereich liegen. Dieser Gedankengang kann natürlich auch weiterverfolgt werden. Entweder hat der Prüfer keine Hand an den Hebel gelegt, um sich nicht zu verletzen oder er hat dem Fahrlehrer beim Betätigen zugesehen und an dessen Gesichtszügen erkannt, welche Kraft beim Festziehen und Lösen aufgewendet werden musste.

Warum macht man nicht einfach, wenn kein Geld für den Schutz ausgegeben werden kann (5 Euro), einen Schrumpfschlauch drüber oder das altbewährte Isolierband in drei Lagen und die Gefahr wäre beseitigt?  Kosten: maximal 1 Euro. Vorbildfunktion: unbezahlbar.

Einer der Reifen aus der 44. Woche 1999 wird heuer 18 Jahre alt. Dafür hat er sich sehr gut gehalten, kann man nicht meckern, wenn man von den umlaufenden Ozonrissen mal absieht und dass er maximal 6 Jahre alt sein darf, um die 100 km/h Zulassung des Anhängers zu gewährleisten. Die anderen drei Reifen wurden vor 2 oder 3 Jahren geboren.

Bewertung durch einen neutralen Beobachter von außen:

1. Vorstellende Fahrschule:

Nach den Vorgaben der StVZO ist ein Fahrzeug durch den Halter in einem ordnungsgemäßen Zustand vorzustellen. Das gilt vor allem für eine Fahrschule. Denn man darf die Multiplikatorwirkung der Ausbildungsstelle nicht vergessen. Der Fahrlehrer in seiner Vorbildfunktion im öffentlichen Straßenverkehr soll den Schülern ja beibringen und am Objekt zeigen, was der Gesetzgeber fordert. Im vorliegenden Fall wird durch die Verletzungsgefahr durch den Bremshebel nicht nur gegen die StVZO, sondern auch gegen den Arbeitsschutz verstoßen.

 

2. aaSoP der Prüforganisation:

Die vorhandenen erheblichen Mängel müssten nach taufrischem TÜV dazu führen, dass das Fahrzeug so nicht als vorschriftsmäßig eingestuft werden kann. Der Prüfer müsste den Halter auffordern, die 100er Plakette zu entfernen. Das Fahrzeug darf im öStV nur mit maximal 80 km/h fahren.

Die offensichtlichen Mängel stellen die umfangreichere und teurere Prüfung nach Überziehen des Termins in Frage. Sie war ihr Geld nicht wert. Der Gutachter, egal welcher Prüforganisation er angehören mag, hat hier einiges übersehen.

Sein gesiegeltes Gutachten stellt nämlich seit einiger Zeit einen Beweis dafür dar, dass der Anhänger die Prüfstelle als vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO verlassen hat. In diesem Fall kann der Prüfer gem. StGB § 348 der Falschbeurteilung im Amt bezichtigt werden. Das kann im Wiederholungsfall zur Aberkennung der Anerkennung als aaSoP führen.

Es ist für mich als ehemaliger aaS beschämend, wenn ich so etwas feststellen muss. Ich glaube, es ist besser, ich mache es wie andere Verantwortliche, ich schau einfach nicht mehr hin :-(