Fahrschulanhänger CE

Auf meinem allmorgentlichen Weg ins Büro stand mir doch dieser Anhänger CE einer Ausbildungsstelle für Fahrlehrer, Fahrschüler und Berufskraftfahrer im Weg. Ich dachte mir noch nichts Böses, da ja an dem Tag Fahrlehrer Klasse CE beim Kollegen auf dem Plan standen. Also nicht mein Fahrzeug.

Als ich am Fahrzeug vorbeischlenderte, meldete mir mein Unterbewusstsein, dass beim Abscannen des hinteren rechten Twistlocks etwas gegenüber der Originalversion vermisst wurde. Ich ging also nochmal zurück und tatsächlich, es fehlte die Fallsicherung. Ok, dachte ich noch so bei mir, meldest Du halt dem Kollegen, dass der Mangel durch die Fahrschule demnächst abzustellen sei. Vielleicht ist der Fehler ja belassen, damit der Proband dem Prüfer zeigen kann, dass er auch Mängel am Fahrzeug erkennen kann, sinnierte ich noch so vor mich hin. Schon wollte ich meinen Weg zum Büro fortsetzen, als vorne an gleicher Stelle die gleiche Leere gähnte. Es war wieder soweit, ich legte meine Aktentasche nieder, holte den Foto heraus und begab mich in gebeugter Belichtungshaltung um den Anhänger. Fazit: Keine der vier notwendigen Sicherungen war vorhanden. Ich hatte plötzlich eine böse Vorahnung.

Auf dem Rundgang stellte ich sodann weiter fest, dass der Kotflügelhalter links hinten vermutlich bei nächster Gelegenheit vor allgemeinem Rostüberschuss die Verbindungstelle zum Kotflügel aufgeben wird.

Diese beiden Hebel gaben mir einige Rätsel auf, weil ich weder ihre Funktion noch die Hebelstellungen zuordnen konnte. Sofort dachte ich an die BGV D29 und die Pflicht zur geflissentlichen Kennzeichnung von Bedienelementen, damit eine Verwechslung beim Betätigen und somit Unfälle vermieden werden.

Die Sicherungsfeder des Unterlegkeiles machte auf mich einen sehr entspannten Eindruck, da sie derart verformt war, dass sie keine Haltekräfte mehr aufnehmen brauchte.

Ein Blick auf den Nachweis der nächsten durchzuführenden Sicherheitsprüfung sagte mir, dass diese Marke ungültig war. Sie trug keinerlei Hinweise auf die  Fahrgestellnummer in Form der letzten 7 Zeichen und konnte somit missbräuchlich anderweitig angebracht werden.

Man muss schon etwas genauer hinsehen, um zu erkennen, dass am Bremsseil nur zwei Klemmen anstatt der geforderten drei angebaut waren. Weder die Umlenkrolle noch die Spindel konnten sich über eine Verschwendung von Schmiermittel beschweren.

Da die Deichsel einen sehr niedergedrückten Eindruck auf mich machte, wollte ich sie etwas aufrichten, wogegen sie sich aber sträubte. Mit etwas mehr Kraftstrengung hob ich sie etwa 5 cm hoch, um zu testen, in wieweit die Federn gewillt waren, mir die Last  wieder abzunehmen. Aber diese fühlten sich gar nicht angesprochen, weil ihnen die Lagerung der Deichsel dies abnahm. Vermutlich waren die Lager festgefettet und somit konnte die Deichsel nur unter erheblicher Androhung von roher Gewalt bewegt werden.

Normaler Weise kann man sich kaum vorstellen, dass derartige Mängel innerhalb eines Monats so einen Anhänger ereilen können. Auf höfliche Anmahnung bei der Fahrschule, das Fahrzeug doch so zur Prüfung vorzustellen, dass es auch genutzt werden könne, kam dann nach etwa 4 Wochen die Retourkutsche. Ich wurde durch meinen damaligen Chef in den Senkel gestellt, was mir denn einfiele, eine Fahrzeugbegutachtung ohne Auftrag und Beteiligung am Geschehen direkt an die Fahrschule zu leiten. Die zu Rate gezogene Meinung der Akademie für aaSoP kommentierte die aufgeziegten Beanstandungen so: Die festgestellten Mängel wären ja eigentlich gar nicht so schlimm, denn das Bremsseil halte auch mit zwei Klemmen, da die Kräfte nicht so hoch wären. Auch sei die selbsthemmende Wirkung nach Lehrmeinung an der Akademie so hoch, dass sich die Klemmmuttern niemals alle auf einmal von alleine lösen können. Auch wenn die Sicherungsfeder etwas aufgebogen wäre, was man aber auf dem Bild auch nicht eindeutig erkennen könne, so ist das nicht zu beanstanden, der Unterlegkeil könne auch im Fahrzeuginneren mit transportiert werden. Das Überprüfen der Bedienelemente falle nicht in das Resort vom TÜV, da sie sich nicht im Führerhaus befänden. Dies sei Aufgabe der beauftragten Person für Arbeitssicherheit in der Firma. Allein beim Kleben der SP-Marke hätte das Fehlen der Ziffern bemerkt werden müssen.

Nachdem mir die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt wurde, konnte ich aufgrund meiner Erfahrung und unter Ausnutzung der überall in der Niederlassung herumliegenden Gesetzestexte für ein Geraderücken der vorhandenen Meinung sorgen. Der technischen Prüfstelle und der Akademie ist seitdem mein Name bekannt. Man muss schon etwas tun, um im Prüfgeschäft bekannt zu bleiben. Auf diese Weise wollte ich es aber nicht sicherstellen, da ich immer hinter meinen Kollegen stehe, auch wenn man hie und da etwas Überzeugungsarbeit leisten muss. Dies geschieht aber im Sinne des Gesetzgebers und der Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr und wurde später auch sofort eingesehen.