Radsam

Warum kommt ein Artikel über Fahrräder in diese Ausgabe? Ganz einfach, schon bevor der Radler zum Fahrschüler wird, ist er auf den Straßen unterwegs.  Jetzt will er seinen Führerschein machen und muss aber zur Theorie- und Praxisausbildung zur Fahrschule hinkommen. Und das geht nun mal am schnellsten mit dem Fahrrad.

Und hier beginnt bereits die verschärfte Achtsamkeit eines verantwortlichen Teilnehmers im öffentlichen Straßenverkehr. Das Fußgängertransportgerät sollte verkehrssicher sein. Dafür gibt es mehrere Gründe. Einer davon ist der Gesetzgeber, der die Sicherheit aller im Visier hat, der andere ist der Radler selbst. Vor allem wird er daran erinnert, wenn er seine praktischen Stunden auf dem Fahrersitz im Dunklen absolviert und beim Abbiegen vom Fahrlehrer gefragt wird: „Hast Du denn den Radler nicht gesehen?“ Und warum hat er den Radler nicht gesehen? Ganz einfach: Keine Beleuchtungseinrichtung und keine Reflektoren am Rad und dann noch dunkel gekleidet. Ein Erkennen unmöglich. Also nehmen Sie erst den Rat des Fahrlehrers ruhig an und dann das eigene Rad her und rüsten Sie es nach. Ich weiß, wovon ich rede; denn übersehene Radler sind ein häufiger Grund für das nicht Bestehen der Fahrprüfung. Deshalb sollte das Radeln in der Dunkelheit nur mit den vorgeschriebenen Ausstattungen erfolgen, sonst kann es sehr schnell zum Unfall kommen. Und das tut weh! Es haben mittlerweile Gerichte dem Radler erhebliche Mitschuld gegeben, wenn der Unfall auf die mangelhafte Erkennbarkeit zurückzuführen war. Deshalb haben Rennräder und BMX-Bikes als tägliches Gebrauchsfahrrad im öffentlichen Straßenverkehr nichts verloren. Es sind Spezialfahrzeuge für eine bestimmte Sportart abseits von öffentlichen Straßen. Zudem verleitet die Ausstattung, vor allem bei BMX-Bikes den Fahrer dazu, seine Kunststücke auch im öffentlichen Straßenverkehr zu präsentieren. Dabei ist dann nicht nur er abgelenkt.

 

Wer sich einmal den Fahrradständer einer Schule genau ansieht, kann deutlich erkennen, dass manche der jugendlichen Radler, etwas sarkastisch ausgedrückt, vermutlich keine Wunschkinder gewesen sein konnten, denn sonst hätten die Eltern dafür gesorgt, dass sie sicher bei Dunkelheit zur Schule kommen. Viele wissen nicht, dass auch an einem 24-Gang-Mountain-Bike oder einem coolen Rennrad bei Dunkelheit die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler angebaut sein müssen. Sie dürfen nur fehlen, wenn der Bediener sportlich unterwegs ist und nicht damit zu rechnen ist, dass er in die Dunkelheit kommt. Beim Fahren zur Arbeit oder in die Schule ist ersteres kaum zu erwarten und letzteres bei sommerlicher Witterung zumindest sicher. Ansonsten müssen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen, wie Scheinwerfer vorne mit weißem Rückstrahler, Rücklicht mit rotem Rückstrahler, gelbe Rückstrahler an den Pedalen und mindestens zwei in den Speichen jeden Rades angebaut und betriebsbereit sein.

 

Was ich vor kurzem erlebt habe, hat mich sehr geschockt. Eltern und ihre drei Kinder waren abends unterwegs. Bis auf das Rad des ältesten Sohnes waren alle Räder relativ vorschriftsmäßig ausgerüstet. An einer viel befahrenen Querstraße fuhr er geschützt als dritter, da ja ohne Beleuchtung und musste anhalten. Der Unbeleuchtete fuhr also dann alleine über die Kreuzung, quasi unsichtbar für den abbiegenden Verkehr. Ein Unfall konnte gerade noch vermieden werden. Es ging um Zentimeter. Dem Autofahrer hätte ich keine Schuld gegeben, denn er konnte den Radler nicht erkennen.

 

Also liebe Eltern, sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer künftigen Rentenzahler. Sicherheit geht vor Coolness. Sonst tut die Jugend ja auch alles, um cool aufzufallen, warum nicht auch cool sein im Straßenverkehr? Und seien Sie vor allem Vorbild. Denn Sie wissen ja aus eigener Erfahrung, Kinder kann man nicht erziehen, sie machen eh alles nach.