Unterlegkeile

Auf einer meiner Dienstreisen quer durch Deutschland, also meinem Einzugsgebiet, habe ich bei einer Pinkelpause im Wald diesen Anhänger vorgefunden, Zugöse in vorschriftsmäßiger Höhe abgestellt und mit dem Keil gesichert. Oftmals ist der Erfindungsreichtum nicht mehr zu überbieten. Bitte fragen Sie mich jetzt nicht, was die Berufsgenossenschaft dazu sagen würde.

Wie findet man seinen Unterlegkeil, den man auf der Autobahn verloren hat, am leichtesten wieder? Genau, man hört die Verkehrsnachrichten. Aber welche Tatsachen lassen so viele Unterlegkeile verloren gehen? Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht eine dieser Meldungen über Bayern3 oder einem anderen Sender ausgestrahlt wird, um vor dem Hindernis zu warnen.

 

Eine mögliche Antwort habe ich schon mal aufgezeigt, als es um ein Ausbildungsfahrzeug der Klasse CE ging. Der Verantwortliche für die Ausbildung von Sachverständigen und Prüfern meinte damals, um die Prüfweise seines Kollegen zu schützen, dass dies nicht zum Prüfumfang gehöre und der Keil ja nicht unbedingt am Fahrzeug außen mitgeführt werden müsse. Die Vorschrift des § 41 (14) StVZO besagt: Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.

Nun kommt die Gewissensfrage: Wo bringe ich den Keil am Anhänger leicht zugänglich an, im Innern auf der Ladefläche? Wohl kaum!

Fehlt nun die Sicherung oder ist sie schadhaft oder unwirksam, so liegt ein erheblicher Mangel nach dem Wortlaut der Prüfrichtlinie zum § 29 StVZO Nr. 705 vor und der Halter muss für die Abstellung sorgen. Eine Plakette darf nicht vergeben werden.

In der Richtlinie für die Sicherheitsprüfung ist dieser Tatbestand nicht aufgeführt, das heißt aber nicht, dass er deshalb bis zur nächsten HU bestehen bleiben darf. Unter 2.8 nämlicher Richtlinie steht ganz klar, sollte ein Mangel erkannt werden, der nicht in den Prüfpunkten enthalten ist, so ist er auf dem Protokoll der Prüfung zu vermerken. Daraus entsteht die Verpflichtung zur Abstellung des Mangels. Also dürfte ein Fahrzeug, wie die folgenden Bilder zeigen eigentlich dem Prüfer gar nicht unter die Augen kommen.

Soweit die Theorie, nun entführe ich Sie in die Praxis, die nach den Erfahrungen und Behauptungen von Prüforganisationen so gar nicht sein kann.

Fangen wir mal mit einem guten Beispiel an. Der Keil sitzt formschlüssig in seiner Halterung und wird durch eine doppelt federbelastete Sicherung gehalten. Gut gell, wurde ja schließlich von mir abgenickt.

Wie ich Sie kenne, warten Sie garantiert schon auf die Negativbeispiele. Ich will Sie nicht länger warten lassen. Fangen wir mit etwas Einfachem an. Diese Federbügel bringen manchen Reinlichkeitsfanatiker auf seltsame Gedanken. Es wird einfach der Putzeimer unter die Feder geklemmt und ist dann genau so leicht zugänglich wie der Keil. Das Ganze hat nur einen Haken: Die Feder wird vom Keil weggedrückt und kann ihre Spannkraft nicht mehr ausüben, wie es sich der Konstrukteur gedacht hat. Was aber noch schlimmer ist, durch die ständigen Pendelbewegungen und Erschütterungen neigt der Henkel des Eimers zur Aufgabe seiner Funktion und das 10 Liter Gefäß verlässt seine Position und stürzt sich auf die Straße. Ok, für einen Lkw kein Thema, dran - drauf - drüber und platt ist der Kübel. Für einen Zweiradfahrer kann das plötzliche Hindernis aber zum Problem werden, wenn nicht sogar zum letzten Problem.

Damit eine gewisse Steigerung im Erkennen reinkommt, hier der nächste Fall. Leicht erkennen Sie, dass die zweite, nicht mehr per Gesetz geforderte Sicherung unbedingt notwendig ist. Das hat vermutlich auch  der ängstliche Fahrer erkannt und sie deshalb angebracht, anstatt einfach die Feder zu erneuern. Oder ist etwa der Keil zu klein und passt nicht für die angebrachten Räder? Sei es drum, so auf alle Fälle beanstandungsreif, oder? Mir sind diese schräg nach unten angebrachten Keile sowieso ein Dorn im Auge, weil nämlich die Feder nicht die Sicherung ist, sondern die Halterung. Denken Sie sich mal die Feder weg, was passiert mit dem Keil? Er wird durch den Erfindergeist eines gewissen Herrn Newton einfach nach unten gezogen. Das bedeutet, der Keil drückt ständig mit dem vollen Gewicht von ca. 5 kg gegen seine Sicherung. Gut, sie lässt es sich eine gewisse Zeit gefallen, aber dann erweist sie sich als die Klügere, wie im Bild zu sehen. Können Sie meinen Gefährdungshirnwindungen folgen?

Dieser Keil wird zumindest noch mit Hilfe der Schwerkraft in seiner Halterung bleiben, allerdings nicht ganz Lärm frei. Vermutlich ist der Fahrer etwas schwächlich veranlagt und hat deshalb die Feder aufgebogen, um seine Kräfte zu schonen. Befundung: Erheblicher Mangel.

An der Biegung der Feder erkennen Sie nun auch schon langsam, dass der Keil, sollte er dort während der Fahrt untergebracht sein, vermutlich wenig Anpresskraft erfährt.

Das hat sich der Fahrer auch gedacht und hat vorsichtshalber, um nicht im Verkehrsfunk erwähnt zu werden, eine zusätzliche Sicherung angebracht, einen sogenannten Angstgummi. Der gilt leider aber nicht als formschlüssig und wäre nicht erlaubt.

Ein besonders erwähnenswertes Arrangement hab ich an einem Anhänger einer Fahrschule entdeckt. Hier sind quasi zwei multikulti Unterlegkeile in einer Halterung kuschelig untergebracht und mit einem weichen Gummi fest gespannt, damit die Form nicht zu sehr verdrückt wird. Meine alleinstehende Meinung: Weg mit dem Mist.

Nun zu den harten Fällen, da diese völlig ungesichert sind und zu den Spitzenkandidaten gehören, die demnächst Radioerwähnung finden werden.

Nicht dass Sie glauben, ich fotografiere nur Einzeltäter, nönö, ich verwende meist nur ein  Foto für einen Tatbestand. Aber hier mal eine Ausnahme. Wie Sie an der Halterung erkennen können, war dort niemals eine Feder angebaut. Dies muss also der Auslieferungszustand sein. Es handelt sich um einen rumänischen Anhänger, der aber auch den deutschen Regeln für die Schwerkraft unterliegt.

Bei der Stecksicherung würde sich eventuell eine Erneuerung anbieten. Sie ist derart verformt, dass davon ausgegangen werden muss, dass sie nach dem nächsten Biegeversuch zum Nutzbarmachen des Keiles abbricht.

Als Beifahrer hat man sogar während der Fahrt auf der Autobahn die Möglichkeit, die Schusslichkeit des Fahrers zu bewundern. Nachdem ich meine Fahrerin, die gleichzeitig meine Frau ist und meinen Gendefekt kennt, mit den Hinweisen "langsamer" und "schneller" soweit eingewiesen hatte, dass wir etwa 20 m mit der gleichen Geschwindigkeit neben dem Lkw fuhren, entstand dieses Bild. Es ist gut zu erkennen, dass der Keil nicht weit genug in seine Halterung gedrückt wurde, weil die Feder nicht einrastete. Bei jeder Erschütterung wandert der Keil etwas weiter in seiner Halterung nach oben und wird auch noch durch die Feder in dieser Position geklemmt. Man muss sich also nicht wundern, wenn dieses 4 Kilo Teil auf der Fahrbahn liegt und einen schweren Unfall verursacht, da es ja eher sperrig ist und bei Annäherung kaum ausweicht.

Ja, ich weiß, auch Unterlegkeile bleiben vor einer missbräuchlichen Nutzung nicht verschont. Meistens ist es die vermeindliche Pfiffigkeit oder der Geldbeutel, wie hier, der die Maßnahmen vorgibt. Dieser Unterlegkeil ersetzt quasi den geforderten zweiten Keil. Nur die Reifen müssen noch etwas wachsen, damit der Radius wieder stimmt.

Wie schon hie und da erwähnt, dürften solche Mängel gar nicht vorkommen und schon zweimal nicht vor dem strengen Auge des Erfüllungsgehilfen der Gesetze erscheinen. Das Versteck des gesunden Menschenverstandes bleibt oftmals ein gut gehütetes Geheimnis.