TÜV neu am Anhänger 01/17

Das neue Jahr beginnt und mit ihm die neue Frist für den TÜV, den DEKRA an diesem Anhänger durchgeführt hat. Der Fahrer war so freundlich, den Zug wieder einmal komplett in unserer Siedlung abzustellen. Trotz der widrigen Witterungsbedingungen habe ich meine Fehlernachweismaschine geschnappt und einige Schüsse auch. Trotz der nachgewiesenen HU werde ich keine Bilder der bekannten  Drehverschlüsse hier zeigen, da sich gegenüber der Sachlage vorher nichts geändert hat. Traurig, aber wahr.

Eigentlich sollte ich das Kennzeichen lesbar halten, damit Sie beim Erkennen der Nummer das Weite suchen können, obwohl der TÜV im Januar durchgeführt wurde.

Am Abend desgleichen Tages stand der Anhänger ohne seine Last 50 m weiter entfernt und ich konnte endlich einmal einen Blick auf die hinteren Twistlocks werfen. Sehr schön ist der Verschleiß bei den Pfeilen zu sehen. Hier haben sich bei 1 und 3 die beiden Ohren der Führungshülse eingearbeitet und bei 2 sorgte der Drehbolzen für den Abrieb. Die weiße Stelle unter der 2 zeigt eindeutig, dass hier längere Zeit mit dem Drehbolzenkopf unter der Ladung gefahren wurde. Das heißt, der Drehbolzen war überhaupt nicht eingerastet und der Container lag oben auf, ungesichert!!!

Derselbe Bolzen aus einer geringfügig anderen Perspektive zeigt, dass die ober Kante der Aufnahme schräg angephast ist. Daran kann man sehr gut erkennen, dass die Befestigungsmechanik häufig schräg in der Buchse steht und auf und ab bewegt wird. Mit anderen Worten, die Verschraubung ist häufig lose und deshalb ist auch der Verschleiß an Aufbau und Drehverschluss dermaßen groß. Aus technischer Sicht muss diese Lastaufnahme komplett erneuert werden.

So in etwa könnte die Stellung aussehen, in der der Abrieb entsteht, wie oben gezeigt. Die gesamte Mimik steht schräg und die Auf- und Abbewegung der losen Verbindung schabt das Material an Verschraubung und Aufbau ab. Nicht vergessen, hier werden bis zu 10 Tonnen gehalten und bewegt.

Die vordere Ladungssicherungseinrichtung bietet überhaupt keine Möglichkeit für den Bediener, den federbelasteten Sicherungshebel nach unten zu drücken, ohne sich zu verletzen. Vor der Feder befindet sich kein Bedienhebelanteil.

Fazit:

Zum wiederholten Male stelle ich fest, dass

- der Bediener nicht in der Lage ist, seine Ladung ordnungsgemäß zu sichern,

- der Verschleiß der Aufnahmeeinrichtung durch die ständige Fehlbedienung erheblich fortgeschritten ist,

- der HU-Prüfer keine Ahnung von der Technik hat, die er hier prüfen sollte,

- das Landratsamt keine geeignete Möglichkeit der Abstellung der von mir dokumentierten Mängel ergriffen hat,

- die Werkstatt auf keinen Fall den Namen Fachwerkstatt führen dürfte.

 

Ich werde hiermit die Benachrichtigungen an Polizei und Landratsamt einstellen und darauf warten, dass dieser Anhänger seine Last irgendwann verliert. Falls ich diesen Umstand mitbekommen sollte, werde ich als Zeuge meine Dokumentation bei den entsprechenden Behörden vorlegen. Bis dahin werde ich den Amtsschimmel pflegen und füttern.