Kennzeichnung Bedienelemente

Man kommt viel rum und sieht viel. Leider nicht nur positives! Ein verhältnismäßig einfaches Problem möchte ich Ihnen kurz erläutern, da mein Verständnis sich weigert, es als solches zu sehen: Mängel an Bedienhebeln oder Bedienelementen.

Zunächst die Meinung der Amtsseite: Die Auffälligkeit (gemeint ist die mangelnde Beschriftung der am Fahrzeug angebrachten Bedienhebel für die Verstellung der Fahrzeughöhe für das Auf- und Absetzten von Wechselladebehälter / Containern) ist weder HU- noch SP-relevant. Auch können wir Ihre Erfahrungen nicht teilen, zumal sich diese Einrichtungen im Führerhaus der Kraftfahrzeuge befinden. Eine Vorschrift über die Kennzeichnung von Höhenverstellungseinrichtungen bei Anhängerfahrzeugen ist zudem nicht existent.

Die Antwort zeigte mir, dass überhaupt nicht erkannt wurde, worum es ging. Die Bedienhebel einer jeden Einrichtung, ob sie nun im Führerhaus oder direkt am Fahrzeug bedient wird, muss so gekennzeichnet sein, dass sie sowohl die Funktion als auch die Reaktion bei Betätigung eindeutig erkennen lässt, damit eine Verwechslung und somit eine Unfallgefahr ausgeschlossen wird.

 

Und nun meine Erfahrungen aus dem Berufsverkehrsalltag:

So sieht eine ordnungsgemäße Kennzeichnung einer Absenkeinrichtung eines Anhängers mit Wechselladepritsche aus (schwarze Hebel). Jeder erkennt, wofür der Hebel da ist und was passiert, wenn er ihn bewegt.

Einen Teil nochmal aus der Nähe.

Wofür hätten Sie den blauen Hebel benutzt? Jetzt ohne Einweisung und täglichem Umgang mit dem Fahrzeug? Genau, ich hätte es Ihnen auch nicht sagen gekonnt. Die Bedienteile für die Bremse sind aber zumindest gekennzeichnet.

Einige höchst dubiose Hebel am Fahrgestell von Anhängern, mit denen ein Fremder nichts anfangen kann, sehen Sie unten. Na, haben Sie den Sinn und die Betätigungsrichtung erkannt? Wofür sind diese Bedienelemente am Anhänger verbaut? Na, nun geben Sie sich etwas Mühe, die Fahrzeuge waren ja schließlich vor kurzem bei der HU oder SP. Wie prüft der HU / SP Prüfer diese Einrichtung?  Nach dem Statement der Geschäftsleitung der Prüforganisation leider gar nicht.

Aber es ist alles in Ordnung, denn die Plakette oder die Marke ist am Fahrzeug geklebt.

Nun löse ich das Geheimnis des blauen Hebels. Sie werden es mir nicht glauben, aber der Hebel ist gekennzeichnet. Man muss nur nahe genug heran kommen, um die etwa 2 - 3 mm hohen Symbole zu erkennen. Aber selbst dann ist es schwierig. Und jetzt sagen Sie mir bei eingeschränkten Sichtverhältnissen, also gegen 4 Uhr morgens oder 20 Uhr abends, ob Sie direkt erkennen, in welche Richtung der Hebel bewegt werden muss, um das Fahrgestell abzusenken. Richtig, nach links oder rechts! Ich habe es vor Ort gegen 14 Uhr und hellem Sonnenschein nicht erkannt. Das mag daran liegen, dass ich nicht die sensiblen Finger zum Lesen von Blindenschrift habe, um die angedeuteten Zeichen auf den Hebeln zu erkennen. Meine Augen waren vor Ort überfordert. Dies war der blaue.

Die Hersteller gehen natürlich auf die Wünsche der Nutzer ein und erfinden schmutzabweisende Formen der Bedienhebel. Eine Variante ist der noch kontrastreichere schwarze Hebel. Man sieht hier kaum mehr die Abdrücke der schwarzen, schmutzverschmierten Finger der Bediener.

Zur besseren Vermutung, in welche Richtung der Hebel betätigt werden muss, um das Fahrgestell abzusenken, bin ich ganz nahe heran getreten. Selbst in gebückter Demutshaltung fiel es mir bei Sonnenschein schwer, die Symbolik zu deuten.

Was für die Niveauregler gilt, kann direkt auf die Bremsventile übertragen werden. Hier der Knopf für das Lösen der Betriebsbremse: Ziehen oder drücken, das ist hier die Frage.

Der Bedienknopf für das Lösen oder Betätigen der Feststellbremse birgt ebenfalls seine Geheimnisse. Oder könnten Sie mir spontan sagen, welche Richtung zum Lösen vergesehen ist? Und ich habe die Oberfläche bereits in die Betrachtungsebene so gedreht, dass oben oben ist.

Auf dem Papier im Konstruktionsbüro mag das vergrößert, schwarz auf weiß dargestellt, ja super aussehen und vom Kraftfahrtbundesamt oder einer der europäischen Behörden für die Anerkennung gem. Richtlinie akzeptiert werden, dass die Kennzeichnung vorhanden ist, aber in der Praxis bei wechselnden Lichtverhältnissen ist die Kennzeichnung in Millimeter hoher Symbolik eher unkenntlich. Die Verwechslung ist quasi vorprogrammiert. Wer so etwas zulässt, war niemals am Fahrzeug und hat sich gebückt, um nach der Kennzeichnung zu suchen. Ton in Ton, ohne Hervorhebung der Symbole auf dem Hebel hat so etwas am Fahrzeug als Kennzeichnung nichts zu suchen. Die BGV D29 sagt eindeutig, dass die Hinweiszeichen so gestaltet werden müssen, dass klar hervorgeht, wozu der Hebel dient und was passiert, wenn man ihn bewegt. Man will dadurch Unfälle durch Fehlbedienung vermeiden, was ich höchst löblich finde und eigentlich auch logisch ist.

 

Vielleicht sollte der Konstrukteur mal seinen bequemen Sessel verlassen und sich ans Fahrzeug begeben, damit er sieht, wie es in Natura ausschaut, was er am Reißbrett oder bei 20facher Vergrößerung am Computer verbrochen hat. Ein Mann der Praxis lehnt solche filigranen Feincodes ab.