Verbotene Befestigung

Die Befürchtung über die Mitführung des Stützrades im öffentlichen Straßenverkehr, die ich noch im vorgehenden Artikel gehegt habe, wurde nun bestätigt. Die Beteuerung des Hausmeisters, das gefährlich und verboten angebrachte Stützrad werde zum Fahren außerhalb der Wohnanlage jedes Mal abgenommen, hat sich als klare Lüge herausgestellt. Sämtliche Fahrten zur Abfallentsorgung wurden ohne gültige Betriebserlaubnis durchgeführt.

 

Die Beschneidung der Hecken und Sträucher war in vollem Gange, als ich zum Abfall schritt. Hausmeisters Gespann wartete darauf, dass es wieder mit dem Grünzeug beladen wurde, nachdem es vorher bei der Deponie abgeladen hatte. Mit meinen Mülltüten in der Hand drückte ich mich vorbei und

da bot sich mir dieses Bild. Von wegen, das notdürftig befestigte Stützrad wird beim Fahren zur Deponie entfernt, damit es im Straßenverkehr keine Schäden anrichten kann.

Die Befestigung habe ich im vorhergehenden Artikel schon aus der Nähe gezeigt und die Gefahren aufgezeigt, allerdings im Standbetrieb. Aber dass sich der Fahrer traut, das auch während der Fahrt dran zu lassen, das grenzt schon an Verantwortungslosigkeit. Dem Hausmeister habe ich dahingehend bereits informiert, schrifltich über Mail, damit er anschließend nicht behaupten kann, er hätte nichts gewusst.

Aber trösten Sie sich, bisher ist keine Antwort gekommen. Damit habe ich gerechnet.

Dabei wäre es so einfach, das Ganze wieder klar zu kriegen. Es geht um diese Mutter, die noch mit abgescherten Restteilen der Schraube verstopft ist. Einfach das Ende der Befestigunsschraube  aus der Mutter ausbohren und entfernen, Gewinde nachschneiden, neue Schraube mit Knebel anbringen, fertig.

Aber die Beanstandungen sind noch nicht zu Ende. Das Grünzeug wird auf der Deponie abgekippt. Dazu muss die Richtung des Kippens vorgegeben werden. Das wird im Allgemeinen mit zwei Vorsteckbolzen gemacht, um die sich dann die Ladefläche drehen kann. Das schaut hier aber so aus. Es wird zwar links der richtige, passende Bolzen verwendet, ist aber nicht korrekt plaziert und ein Abrutschen oder Verformen der Aufnahme wäre vorprogrammiert.

Anders auf der gegenüber liegenden Seite. Vermutlich wurde der Originalbolzen verloren, da er so eingeführt war wie links zu sehen. Also wird eine zufällig zur Verfügung stehende Schraube mit Flügelmutter verwendet, zwar unterkalibrig, aber egal. Das ist verboten!!! Die Schraube ist aufgrund des Materiels auf Zugbeansprung ausgelegt und nicht auf Scherung. Außerdem ist der Querschnitt viel zu klein. Sie verbiegt sich beim Anheben der Last und zerstört die Aufnahme oder die Kugel drückt sich an ihr vorbei und  die Ladefläche schnellt unkontrolliert hoch und verletzt Umstehende. Also sehr gefährlich.

Und die geforderte Erkennbarkeit des Kennzeichens ist so auch nicht gegeben. Oder?

Zusätzlich wollte ich vom Hausmeister noch wissen, wer denn die Plakette geklebt hätte, um mich mit dem Herrn der Prüforganisation einmal unterhalten zu können. Ebenfalls Ruhe im Schacht. Naja! Aber ich bleibe dran.