Die Auffahrrampen wurden gegen Klappern mit jeweils einem Zurrgurt gesichert. Das wäre soweit in Ordnung gewesen, aber
- die Gurte waren ablegereif (gerissene Fäden, Schnitte, überdehnt)
- in sich verdreht
- der untere Haken war zu klein für den Befestigungsbolzen und wurde somit aufgebogen
- das überflüssige Schiermittel der Ratsche wurde vom Gurt aufgenommen.
Auf dem Weg nach vorne fiel mir soweit nichts mehr erwähnenswertes Negatives auf. Aber als ich die Deichsel sah, fiel ich teilweise vom Glauben ab. Allen Anschein nach wurde diese vor kurzem ersetzt. Sie wurde mit einer Unterstützung mittels Federn ausgestattet, die vermutlich an der alten Deichsel noch nicht verbaut waren, denn sonst entfiele der am unteren Bildrand zu sehende mechanische Feststeller. Es wurde damit die Bauartgenehmigung geändert und somit wäre die Betriebserlaubnis erloschen, wenn nicht ein Sachvrständiger ein Gutachten über den Anbau gefertigt hätte.
Aber: So macht der Umbau auch keinen Sinn. Die Halterung der Unterstützungsfeder am Rahmen lag ca. drei Zentimeter höher als der Drehpunkt der Deichsel. Okay, das musste wohl so sein, um in Kurvenfahrt nicht am Aufbau zu schaben. Der Einsteller für die Federkraft war über eine Kette mit dem Haltepunkt an der Deichsel verbunden. Die Verbindung der beiden Bauteile mittels zweier Beilagscheiben und einer M10er Schraube muss als Pfusch bezeichnet werden. So eine Art der Verbindung ist mir in meiner bisherigen Laufbahn noch niemals untergekommen und ich habe schon viel Blödsinn gesehen.
Normalerweise kann man eine Deichsel, die durch eine Feder in ihrer Lage gehalten wird, leicht auf und ab bewegen, um sie auf das Zugmaul des Zugfahrzeuges einstellen zu können, dachte ich. Also sollte ein spontaner Test folgen. Ich wollte nun meine Kameraschutzhülle vorne auf die Deichsel legen und stieß zufällig mit dem Oberschenkel an die Kröpfung. Mit einem lauten Knall traf die niedersausende Zugöse auf den Asphalt. Ich konnte von Glück sagen, dass sich mein Fuß nicht dort befunden hatte. Nun wollte ich schnell noch den vorherigen Zustand herstellen, damit keiner merkt, dass ich vor Ort gewesen bin. Denn merke: Ich verändere bei meinen Aufnahmen nichts am Originalzustand. Aber das war in diesem Fall sehr schwer, im wahrsten Sinne des Wortes; denn zum Gewicht der Deichsel kam die Feder nicht als Unterstützung, sondern als zusätzliche Niederhaltekraft. Mir war das zu viel, also ließ ich sie so liegen, auch zur Sicherheit. Denn wenn spielende Kinder das Gleiche machen wie ich, könnten erhebliche Verletzungen entstehen. Im letztendlichen Schluss heißt das aber auch, dass der Herr Prüfer diesen Umstand bei der Prüfung nicht getestet hat, also war der Anhänger nicht vom Zugfahrzeug getrennt worden. Die Betriebserlaubnis bleibt also erloschen, trotz Gutachten.
Ich konnte mir nicht vorstellen, dass diese Anbringung vom Hersteller so vorgegeben ist. Nach Rückfrage ist das auch so. Dem Hersteller ist es egal, welche Deichsel angebaut wird, es gibt mehrere Anbieter; sie muss nur vom TÜV durch ein Gutachten bestätigt werden. Und hier hat der Herr der Prüforganisation wieder mal nicht aufgepasst oder hat er sie überhaupt gesehen? Aus meiner Sicht hat man die Befestigungsschelle der Feder an der Deichsel zu weit vorne angebaut und das andere Lager am Rahmen müsste nicht flach, sondern hochkant angeschweißt werden. Der Einsteller müsste ohne Kette direkt mit der Schelle verbunden werden. Vermutlich klappt es dann sogar, vor allem ohne Gefährdung der Bediener.