Behälterstützensicherung Teil 2

Wie ein leitender Sachbearbeiter aus der Zulassungsstelle im  Landratsamt einmal so treffend meinte, meine Berichte würden darauf hinweisen, dass alle Lkw rollende Zeitbomben wären. Das stimmt so nicht ganz, es sind nur manche Lkw`s, aber auch deren Anhänger, aber es sind zu viele. Allein was mir schon auffällt in meinem kleinen Einzugsbereich um München herum.

Aber wenden wir uns der partiellen Bestätigung der Meinung aus dem LRA zu.

 

Hier noch zwei interessante Entwicklungen aus dem Bereich der doppelten Sicherung, die bei mir keine Chance hätten, als Stand der Technik anerkannt zu werden.

 

Aus dem Bereich der Fallsicherungen an den Twistlocks ist Ihnen die Wirkungsweise noch bekannt: Die Schwerkraft soll dafür sorgen, dass die Falle ihre Tätigkeit gemäß Beschreibung einwandfrei ausüben kann, um auch nach Erschütterungen in ihre Ausgangsstellung zurückzufallen. Betrachten Sie sich bitte die linke Variante. Was meinen Sie, wo sich die Sicherung hin bewegt, wenn sie durch die Massenträgheit und nach Überfahren von Gullideckeln hochgeworfen wurde? Jetzt aber erst denken, dann das nächste Bild ansehen!!

Jawoll, richtig vermutet! Der Schwerkraft folgend und sich um den Drehpunkt der Schraube bewegend, wird die Falle in die von anderen Fallen bekannte Stellung gebracht.

Akzeptabel? Antwort: nein!

Denn dies wäre aus meiner Sicht die bevorzugte Endstellung, in der die Falle systemgebunden verbleibt. Auch die Stärke des Bleches von ca. 5 mm und der beiden dünneren Stege, oben und unten, sind nicht für mehrmaligen Gebrauch ausgelegt. Die Stütze wiegt etwa 40 kg und wenn das Ganze dann mit Schwung gegen die doppelte Sicherung prallt, lässt eine Verformumg nicht lange auf sich warten.

Der Erfindungsgeist bei der Entwicklung einer weiteren Stützensicherung ließ mich anhalten und zum Foto greifen. Selbst der wohlgemeinte Rat des Herstellers, die "Stütze 2 x  sichern" hilft auch in drei Sprachen nichts, wenn er nicht befolgt werden kann. Ich habe Ihnen unvoreingenommen alle vier Stützen  aufgenommen und werde sie der Reihe nach zeigen.

 

Hinten rechts: Der Riegel ist relativ leichtgängig, nur es fehlt ihm der Anschlag, um in der verriegelten Position seine Ruhe zu finden. Die angeschweißte Sperre hatte im Originalzustand unten noch eine nach rechts geformte Kante, die aber im Laufe der Nutzung abgenutzt wurde und nun keinen Endanschlag mehr bietet.

Rechts vorne: Leicht zu erkennen ist, dass die Schwerkraft vergeblich an der Verriegelung in Richtung Erdmittelpunkt zieht, Rost und Verformung sind einfach hinderlich. Hier würde vermutlich ein Hauch Fett Wunder bewirken.

Hinten links: Das Vorstatium des Versagens ist klar zu erkennen. Es kann sich nur noch um wenige Hunderstel Millimeter handeln, die den Riegel in dieser Sicherungsposition halten. Einige Schlaglöcher müssten eigentlich ausreichen, um das Sicherungsvorhaben zu beenden.

Vorne links: Bei dieser Stütze kann sich die Sicherung nicht wie gewohnt, also unbelastet, am Rahmen ablegen (rot), sondern wird durch die lose Stütze gegen den Anschlag gedrückt (gelb). Aber nach der nächsten Rechtskurve schlägt sie wieder unten am Rahmen an. Es ist zu begrüßen, dass der Rahmenbauer gepfuscht hat und genau an der Stelle den Querträger etwas überstehen ließ, sonst würde das Gleiche passieren wie gegenüber. Die Falle fällt durch. Das auf dem Kopf stehende und durch die Sicherungsmimik überbaute Hinweisschild zeugt davon, dass die Sicherung nachträglich angebaut wurde. Vermutlich ist der Hersteller der Stütze noch nicht einmal Urheber des Ganzen.

Dem Fahrer ist zu raten, dass er Arbeitshandschuhe trägt, während er die Stützen ein- oder ausfährt, denn die Verletzungsgefahr am Anschlag ist nicht ganz ohne.  Beim Herausziehen, Daumen weg zwischen Stütze und Anschlag, sonst wird er gequetscht und beim Hineindrücken reisst er sich die Handkante an den scharfen Kanten auf. Aus Sicht eines UVV-Menschen muss hier aber erheblich nachgearbeitet werden, um die Sicherung zu entschärfen und die Funktion zu gewährleisten. Auch sollten die Kanten oben und unten entgratet werden, damit sich beim Anheben des Hebels niemand verletzen kann.

 

Wie wieder einmal zu erkennen ist, nützt die beste UVVorschrift nichts, nicht einmal in drei Sprachen, wenn die Bediener sie nicht kennen oder zwar einhalten wollen, aber nicht können. Denn von der Berufsgenossenschaft wird sehr schön beschrieben, dass die Schilder der Sicherheitshinweise vollständig und leicht zu lesen sein müssen, das heißt auch, nicht auf dem Kopf stehen dürfen. Aber das ist bei diesem Wechselbehälter wurscht, da von zweiter Sicherung nur sehr eingeschränkt geredet werden kann.

Okay, einen habe ich noch. So hat es der Aufbauhersteller eigentlich vorgehabt, dass seine Stützen für den Wechselaufbau zusätzlich gesichert werden. Aber wie Sie den Laden hier schon kennengelernt haben, kommen garantiert jetzt Abweichungen.

Hier Variante 1: Der Sicherungshebel hängt lasch durch und kann nirgends sehen, wo er sich einhängen kann.

Variante 2: Keiner hängt unnütz rum, keiner sichert, keinem fällt es auf, keiner wills wissen. Oder doch?

Auf alle Fälle sind zumindest die Überprüfungen sauber dokumentiert. Der Glaube an eine ordentliche Prüfung wäre aber nicht angebracht. Naja, wieder so ein Fall, den mir keiner glaubt, da ja alle ihre Aufgaben korrekt erledigen.

Wie, Sie zweifeln an den Prüfungen der beauftragten Person des betreibseigenen Arbeitsschutzes? Hier der Beweis. Die Marken der letzten Jahre sind geklebt. Muss man aber nicht so ernst nehmen, Hauptsache der Nachweis ist dran. Es fehlt nur eine winzige Kleinigkeit, um der Prüfung Glauben schenken zu können, es ist die Nummer oder das Erkennungszeichen des Prüfenden. Naja, man kann eben nicht alles haben.