Der Oberstleutnant und sein Anwalt

 

Im Herbst des Lebens angekommen, macht man sich manchmal so seine Gedanken: „Habe ich denn alles geregelt, falls ich so ohne Vorwarnung davongemacht werde? Wissen denn alle, was sie dann erwartet?“ Also wird alles vorbereitet: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und natürlich das Testament. Vorsichtshalber haben meine Frau und ich schon was aufgesetzt, aber wir wollten es mal überprüft haben, ob es den Anforderungen entspricht, damit die Erben wissen, wo es langgeht. Treibende Kraft war nicht nur meine Bedenkenwelt, sondern auch meine Frau. Der auslösende Grund war die Annonce eines Anwaltes für Familienrecht in der Regionalzeitung. Ein Anruf beim ihm und der Termin stand.

Das konnte ja nicht so teuer werden, aber die Euros wollten wir zur Klärung ausgeben. Aus früherer Zeit wusste ich, dass die Erstberatung maximal 190 Euro kosten würde. Rechtzeitig erreichten wir das Büro des Rechtsanwaltes (RA) und wurden im Rahmen der geltenden Coronaregeln begrüßt. Nachdem wir saßen und bevor irgendein weiteres Wort gesprochen wurde, sollten wir erst einmal die Datenschutz- und die Vergütungsvereinbarung unterschreiben. Wir ließen uns Zeit beim Durchlesen, denn das Kleingedruckte lauert überall. Scheinbar ließen wir uns zu viel Zeit, denn der Herr RA drängte bereits, da er die Schriftstücke noch kopieren wollte und seine Zeit begrenzt wäre.

Beim Datenschutz war es das übliche Blabla. Die Vergütungsvereinbarung hatte es aber in sich. Dort war alles aufgeführt, was ein RA so machen und verlangen kann, vor Gericht und anderen Gegnern gegenüber. Als letzter Satz stand das mit der Erstberatung für 190 €. Unser Vorhaben war also erwähnt, alles andere traf ja nicht zu. Damit war für uns alles klar und wir setzen unsere Unterschriften darunter, nachdem sich meine Frau nochmals versichert hatte, dass es bei dem Betrag plus Mehrwertsteuer bleiben sollte.

Ich zog unser mitgebrachtes Testament aus der Folie und übergab es dem RA zum Lesen. Auf meiner Kopie machte ich dann nach den Bedenken des RA Streichungen und Notizen, wie die Endfassung aussehen sollte. Vom Ursprungsdokument blieb nicht mehr viel übrig. Nach einer Viertelstunde war alles erledigt, da es ja nicht allzu viel zu vererben gab. Dann bot der RA noch an, uns eine schriftliche Form des Ganzen zukommen zu lassen, um sicherzugehen, dass alles enthalten war. Nach weiteren fünf Minuten waren wir draußen und freuten uns, dass alles so reibungslos geklappt hatte. Zur Feier des Tages lud ich meine Frau zu einem Erdbeereisbecher ein.

Nach dem folgenden kurzen Briefwechsel mit dem Überprüfen des neuen, handgeschriebenen Testamentes kam dann drei Tage später die Rechnung. Der Betrag lautete plötzlich nicht mehr 190 Euro plus, sondern 3556 plus, insgesamt 4324 Euro. Wir mussten uns erst einmal setzen. Meine Frau wurde kreidebleich und mir verursachte die Aufregung erhebliche Schmerzen in der Herzgegend. Das war dem Umstand geschuldet, dass ich drei Tage vor einer Herz-OP stand.

Meine Frau wollte schon den Rettungsdienst anrufen, aber das Stechen ließ kurz darauf nach, da ich schon vorbereitende Medikamente wegen der OP eingenommen hatte. Nachdem wir uns einigermaßen beruhigt hatten, suchte ich meine Unterlagen zusammen, um nachzulesen, ob wir etwas übersehen hätten. Aber in der Vergütungsvereinbarung standen immer noch die 190 Euro für die Erstberatung. Also mailte ich dem RA, er möge doch die Rechnung gemäß Vereinbarung ändern und uns zusenden. Bereits zwanzig Minuten später kam die Antwort auf meinen Computer, die Forderung sei korrekt und anhand unserer Angaben über unsere Vermögenswerte seien das die Gebühren. Wir sollten doch nun nur noch 4000 Euro überweisen, ansonsten werde er das Geld gerichtlich einklagen.

Hoppla, dachte ich, Drohungen? Aber zumindest die Gebühren sind verhandelbar. Und da ich bereits im Internet war, gab ich einfach ein: Testament Gebühren. Schon beim zweiten Klick wurde ich fündig. Ein BGHUrteil vom April 2021 lautete, dass maximal 250 Euro anfallen dürften und keine Geschäftsgebühr nach dem Gegenstandswert. Das neue Wissen verpackte ich am Abend in eine Email und sandte sie mit meinem Gegenangebot von 300 Euro an den Herrn RA.

Bereits am nächsten Morgen gegen 6:55 Uhr lag die Antwort auf dem Surfer. Wir sollten doch 1000 Euro überweisen, sonst kommt wieder das mit dem Einfordern per Gericht. Oha, was ist denn das? Zwei Emails und ein Nachlass von 3000 Euro? Da stinkt doch etwas bis zum Himmel. Versucht da einer, trotz besseren Wissens, aber ohne Gewissen, uns über den Tisch zu ziehen? Nächste Mail mit dem gleichen 300er Angebot und dem Hinweis, dass die anwaltliche Vertretung durch unsere Rechtsschutz Versicherung nur noch reine Formsache sei und wir einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegensähen, da die anfallenden Kosten schließlich durch den RA zu begleichen wären. Die Antwortmail enthielt dann nur noch den Hinweis, dass er sein Mandat ab sofort niederlege und ich den Betrag überweisen solle. Also wählte ich ganz schnell meine Bankverbindung und überwies den Betrag. Aber das wird noch ein Nachspiel haben. So etwas darf ein Anwalt nicht ungestraft machen, nicht mit einem Oberstleutnant a.D.!!

 

Wird fortgesetzt! S. >Die Anwaltskammer<