Haltestange und Hinweis- / Reklameschilder

Das Mitfahren in den Bussen der Betreiber der MVV-Flotte macht langsam keinen Spaß mehr und ist sogar verletzungsträchtig.

Diese Verletzung am Kopf zog ich mir vor kurzem beim Einsteigen  in den Bus zu. Ich folgte meiner Gattin auf die 3. Reihe im hinteren Teil des Busses, setzte den Fuß auf den Absatz über der Achse und zog mich hoch. Dabei stieß ich mit dem Kopf derart an die Haltestange, dass mir ganz komisch im Kopf wurde. Als ich saß, nahm ich die Mütze erst einmal ab, um die schmerzende Stelle zu befühlen. Als ich mir den Tastfinger ansah, war der blutig. Meine Frau meinte, das sei eine richtige Schürfwunde und die fehlende Oberhaut befände sich auf der Innenseite der Kappe.

Wie der Zufall immer so spielt, stieg an der nächsten Haltestelle eine junge Frau ein und wollte sich auf den Doppelsitz uns gegenüber auf der anderen Seite hinsetzen. Dazu stieg sie den Absatz hoch und schlug sich, genau wie ich, ihren Kopf dabei dermaßen an der grünen Haltestange an, dass sie in Tränen ausbrach. Sie konnte einige Minuten ihren Kopf nicht mehr bewegen, vermutlich erlitt sie eine Stauchung der Halswirbelsäule. Ihr Freund musste sie trösten und beruhigen.

Es geht um diese grüne Haltestange, die waagerecht von der ersten hinteren Sitzreihe bis zum Ende der dritten Reihe reicht. Sie ist am Einstieg etwa in 1,90 m über dem Fußboden angebracht. Das fatele an der Konstruktion ist aber, dass man den Sitz nur erreicht, wenn man den Absatz hochsteigt, der bei der ersten Sitzreihe 15 cm, bei der zweiten bereits 35 cm beträgt. Das verringert die lichte Höhe zum Erreichen des Sitzes auf 1,75 m, bzw. auf 1,55 m. Also muss man sich doch recht bücken, um nicht gegen die Stange zu stoßen. 

Und das kann es wohl nicht sein.

 

In den dafür geltenden Vorschriften für Busse muss eine Schablone von 1,80 m überall durchpassen, ohne anzustoßen. Das bedeutet, dieser Bus hat seine Betriebserlaubnis verloren und diese Stange ist aufgrund der Verletzungsgefahr umgehend zu entfernen. Die Betriebserlaubnis kann nach Abstellung der Mängel und einer Begutachtung durch einen Sachverständigen wieder erteilt werden. 

Gleiches gilt für die Anbringung der Reklame- / Hinweisschilder oberhalb der Köpfe der Mitfahrer. 

Mehrfach habe ich miterlebt, dass dort eine Person über 1,80 m Körpergröße mit dem Kopf angestoßen ist. Die anschließenden Kommentare und die Betitelung der Konstrukteure möchte ich hier nicht wiederholen.