Fehlkonstruktion mit Vergangenheit

Auf meinen Entdeckertouren rund um München und Deutschland hat mir mein Scanner oftmals gemeldet, was von den Wünschen des Gesetzgebers und von den Vorstellungen des Herstellers in technischer Sicht abweicht. Ihnen als treuen Leser meiner Seite darf ich natürlich die Ergebnisse nicht vorenthalten. Deshalb zeige ich Ihnen in diesem Bericht die Vielfältigkeit der Möglichkeiten von Fallsicherungen und die dazu gehörige Einfältigkeit derer, die die Abweichung und die Gefährlichkeit nicht erkennen. Man braucht manchmal schon gute Nerven, um trotzdem noch am öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen. Das geht nur, wenn man weiß, dass es sich um Einzelfälle handelt und alle anderen Berufskraftfahrer ordentlich umeinander fahren. Solange man selber nicht von einem solchen Einzelfall getroffen wird, ist ja alles gut. 

Damit Sie sich ein Bild machen können, von welchen Bauteilen ich rede, habe ich Ihnen eine Zeichnung mit Bezeichnung derselben hier eingestellt. Es handelt sich um eine Leihgabe der Herstellerfirma, deren Namenszug auf den Bildern hie und da zu erkennen ist.

Als Vergleich zu dem folgenden habe ich einen nagelneuen Drehverschluss entdeckt. Es ist soweit alles dran, außer vielleicht, dass die Falle ihren Namen nicht verdient, denn sie sollte durch die Schwerkraft in ihre Endstellung fallen. Hier müsste man evtl. schreiben: Schieber, denn man muss schon etwas Kraft aufwenden, um sie gegen den Willen der Andruckscheibe bewegen zu können. Der Fehler ist dem Mechaniker des Aufbauherstellers unterlaufen, da er kein Spiel zwischen Falle und Scheibe gelassen hat. Das ist jetzt reine Spekulation, was ich nun schreibe: Vermutlich erkannte der Fahrer ihre Bedeutung auch nicht oder er wollte sowohl den Schieber als auch die Spannmutter vor Verschleiß schützen; denn wie Sie mittlerweile erkennen können, die Spannmutter bringt gar keine Spannung in die Verschraubung, da sie lose rumhängt. Die Ladung ist ungesichert!!

Beginnen wir, wie immer, mit einem reparierten und noch intakten Beispiel. Ja, auch so was wird vom betriebseigenen Scanner erkannt. Die Falle sitzt, der Vierkant passt und die Anschlagscheibe scheint ihrer Aufgabe gewachsen oder wurde noch nicht über Gebühr gefordert. Auch die Entfernung zur Spannmutter ist so gewählt, dass sie greifen kann, um die Verschraubung am Aufdrehen zu hindern.

Erste Abweichungen fallen sofort ins Auge. Noch stimmt die Dicke der Anschlagscheibe, aber die Entfernung begibt sich in den Grenzbereich der Kontaktfreudigkeit der Anlageflächen. Hier arbeitet der Verschleiß zwischen Falle und Anschlagscheibe offensichtlich gegen die Erreichbarkeit. Unterstützt wird die Flucht vor Repressalien der Spannschraube durch die Aufnahme der Anschlagscheibe in den Vorhof oder Wendebereich des Vierkantes.

Leider wird aber bei den Aufbaubearbeitungsfirmen  vielfach die einfache und schnelle Variante für die Fallenanbringung gewählt, die sich gegen die Anbauvorschrift des Herstellers wendet. Die Anschlagscheibe hat sich nun in eine dünne Beilagscheibe ohne nennenswerten Widerstandswert gewandelt. Die Spannmutter wird in den nächsten Monaten durch ihre Bearbeitung und die daraus folgende Verformung darauf hinweisen.

Verschärft wird die Distanzierung, wenn der Austauschmechaniker gegen den Wunsch des Herstellers verstößt und den Vierkant zu lang absägt. Die angebotene erweiterte Ausweichmöglichkeit nutzt die Falle sofort aus und lässt die Spannmutter bei Bedarf ohne große Formalitäten passieren.

Durch die Verwindungen des Aufbaus beim Durchfahren von Bodenunebenheiten, beim Kurvenfahren oder Bremsen wandert der Container gewollt in seiner Führung hin und her, um keine gegenseitigen Verformungen hervorzurufen. Die Arbeitsspuren sind deutlich zu erkennen.

Rutscht nun die Ladung gegen die Führungshülse und liegt die Spannmutter an der Falle an, ist die Falle nicht in der Lage, die Spannmutter gegen den Druck von ca. 5 oder mehr Tonnen wieder in ihre Lage zurück zu drücken. Die Beilagscheibe wird aufgefordert, die Ausweichbewegung aufzunehmen, und dies wird auch gleich akzeptiert. Die Scheibe schmiegt sich beim Hochgedrücktwerden in die weite Bohrung unterhalb des Vierkantes. Ihre Wirkung ist damit aufgehoben.

Und so passiert es im Übergangsbereich. Wie Sie erkennen können, liegt die Spannmutter nicht mehr am über ihr liegenden Anschlag an und hat sich während der Fahrt bereits mehrfach an der Falle vorbei gemogelt. Die Verbindung könnte man durchaus als gelöst bezeichnen.

Aus Frust ob dieser ständigen Rumschubserei gibt die Anschlagscheibe auf und lässt die Falle fallen. Auf der Autobahn liegend wartet sie nun darauf, von einem Reifen aufgenommen und hochgeschleudert zu werden, um in der Windschutzscheibe des dahinter fahrenden Fahrzeugs zu landen oder einem Mopedfahrer an den Kopf geworfen zu werden. Beides ist nicht schön.

Um nicht derartige Verluste beklagen zu müssen, hat dieser Berufskraftfahrer hier erkannt, dass bald etwas zu machen sein wird und legt die Sicherung erst gar nicht mehr ein. So hat er weder mit dem Halter noch mit dem Prüfer klärungsbedürftige Indifferenzen.

Wie der Fahrer diese Sonderform der Nichtsicherung hier seinem Halter oder einer zum Anhalten berechtigten Person erklären wird, kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Trotz des Endschlages in Form eines massiven Federstahlringes war der Verschleiß im Gewinde der Spannmutter so groß, dass sie über diese Sicherung drüber rutschte. Der Fahrer meinte nur, die anderen drei Verbindungen hielten das Ganze ja noch. Diese Aussage ist nicht nur dumm, sondern höchst gesetzwidrig, schon allein aus dem Grund des möglichen gefährlichen Eingriffs in den öffentlichen Straßenverkehr.

Eine weitere Sonderform der Ladungssicherung ist die weichere Aufnahmemöglichkeit von harten Stößen durch Lösen versteifender Verbindungen. Die Herstellung dieser formvollendeten Trennung ist ganz einfach. Man braucht bloß die Führungsbuchse nicht absenken und dann den Container mit Schwung auf die heraus ragende Spitze setzen und schon gibt die Schweißnaht nach.

Das Gesehene muss aber nicht besonders schlimm sein, dann weder bei den letzten beiden alljährlichen Prüfungen auf Betriebs- und Verkehrssicherheit im Betrieb gem. BGV D 29, noch bei den vier Prüfungen nach HU oder SP wurde etwas beanstandet. Diesen Zustand habe ich nämlich seit eineinhalb Jahren dokumentiert, da das Fahrzeug häufig direkt um die Ecke parkt.  

Das unterstützende Element für die Hinterwanderung der Fallsicherung  ist die große Toleranz der Twistlockbauteile innerhalb ihres Gehäuses. Das kann schon mal  10 - 20 mm ausmachen und das ist für dieses System einfach zu viel.

Zur Bewertung des Verschleißes durch die zuständigen Personen bedarf es manchmal gar keines Maßes. Wer hier nicht sieht, dass die sogenannte Sicherung nur noch zur Vervollstädigung der Inventarsliste mitgeführt wird, sollte vielleicht mal wieder sein Auge auf einem Lehrgang schärfen. Obwooohl, . . . wo gibt es den?? Zumindest ist mir keiner bei TÜV oder DEKRA bekannt. Dem Berufskraftfahrer ist das sowieso wurscht, er wird für das Fahren bezahlt.

Aufgrund der systembedingten Relativbewegung zwischen Falle und Spannmutter dürfte der erste Kontakt der beiden nicht in Punkt 1, sondern frühestens in Punkt 2 erfolgen. Bei einer Bewegung der Spannmutter werden im Punkt 2 nur Reibungskräfte an parallelen Flächen wirksam, während in Punkt 1 die anteiligen Kräfte in Längsrichtung direkt auf die Falle und somit auf die Anschlagscheibe übertragen werden. Und die ist überfordert, wenn plötzlich 5 - 20 Tonnen auf sie zukommen!!! Also drückt sie sich, und zwar weg. Kann ihr keiner übelnehmen.

Ein weiteres, sehr schönes Beweisstück meiner Theorie habe ich hier gefunden. Es zeigt, dass die Falle erstmals mit der Spannmutter in Brührung (1) kommt, wenn sie nahezu aufgedreht ist. Mit Sicherung hat das nichts mehr zu tun. Aber was noch interessanter ist, die erhebliche Verformung des Gehäuses in (2). Eigentlich dürfte die Nutenbuchse in Absenkstellung diese Seite des Gehhäuses garnicht berühren können, wenn der Fahrer alles richtig gemacht hat. Aber wie man sieht, befindet sich die Nutenbuchse momentan in verriegelter Position, d.h. die Führungsbuchse ist in ausgefahrener Stellung arretiert und kann die seitlichen Kräfte der befestigten Ladung aufnehmen. Wie wir aber aus den Beiträgen nun schon wissen, ist die Nutenbuchse bei festgezogener Spannmutter ohne jeden Anschlag und kann sich durch Vibrationen oder Massenträgheitseinflüsse so in ihrem Gehäuse drehen, dass die Führungbuchse in die Aussparung der Absenkstellung passt. Steht nun der Betätigungshebel in (2) und der Container rutscht gegen die Führungshülse, so wird sie gegen die Nutenbuchse gedrückt. Die Nutenbuchse kann sich nicht mehr wegdrehen, da sie von der abgesenkten Führungsbuchse bei gelöster Spannmutter in dieser Stellung gehalten wird und die anteiligen Kräfte der Ladung verformen das Gehäuse. Und nun stellen Sie sich weiter vor, diese Kräfte wirken genau in gleicher Richtung und Stärke über die Spannmutter auf die Falle und somit auf die Anschlagscheibe. Bei der vorhandenen Dicke derselben ist eine merkliche Gegenwehr kaum zu befürchten.

 

Das Geschilderte funktioniert natürlich auch, wenn der Herr Berufskraftfahrer vergessen hat, die Führungsbuchse beim Ladevorgang zu verriegeln.

So, dies dürfte als Nachweis der Fehlkontruktion ausreichen. Es muss dringend etwas vom Hersteller dieser Art der Sicherung unternommen werden, dass das Lösen der Verbindung unterbunden wird. Die Aufbauhersteller, die Werkstätten, die BAG, die Prüforganisationen und die Nutzer sind in entsprechender Weise auf diesen Umstand hinzuweisen. Bei Neuauslieferungen sollte die Änderung bereits realisiert sein. Vielleicht wäre es auch nicht verkehrt, wenn sich die Berufsgenossenschaft Verkehr und die Industrie- und Handelskammer an der Verbreitung beteiligen. Wie wäre es mit einer separaten UVV Twistlock? Ich hätte dazu einiges beizutragen.

Es gibt noch eine andere Variante der Fallsicherung, die im nächsten Bericht erwähnt wird. Die Bedingungen gelten aber in ähnlicher Form. Falls Sie also die Nerven verlieren sollten, einfach reinschauen. Hoffentlich machen das auch die verehrten Verantwortlichen, die so etwas zu verantworten haben.