„Ladungssicherung gilt nur für den gewerblichen Bereich!“ Diese Aussage eines Privatmannes hatte ich wieder im Ohr, als ich auf diesen, für die Weiterfahrt präparierten Anhänger zufuhr. Ich erkannte zwei lose geschichtete Steinhaufen, beide nur mit einem Gurt gesichert, Holzplatten und darauf abgestellte Paletten, Sicherung kaum erkennbar.
Da musste ich natürlich sofort anhalten.
Beginnen wir bei der Reihe nach:
1: Reifen zu wenig Luft
2: Gurthaken unter Ladefläche eingehakt, dort ist kein Lastaufnahmepunkt
3: Steine unter dem Sicherungsnetz, lose aufeinander
4: Palette mit losen Steinen steht auf losen Steinen, das Sicherungsnetz ist reine Ablenkung. Bei der ersten Bremsung werden die Steine verrückt und fallen hoffentlich auf die Ladefläche.
5: Ein Gurt soll den losen Turm übereinander halten.
6: Übereinander geschlagener Gurt, der einen Stapel lose aufgetürmter Hölzer (7) und Paletten (8) halten soll.
1: Zwei in Kunststofffolie verpackte Rolladenkästen liegen frei auf der Ladefläche, ohne irgendeinen Schutz oder eine Absicherung. Kurven fahren oder Bremsen verleihen ihnen ein Eigenleben.
2: Zwischen die Paletten wurden Bretter eingefügt, die auch noch mit mussten, aber keinen so richtigen Halt finden werden.
Kommen wir zu einer weiteren Todsünde im Bereich der Verzurrung: übereinandergeschlagene Gurte ohne definierte Endpunkte.
Dieser Gurt soll zwei Gurte ersetzen. Das kann und darf er aber nicht. Ein Gurt darf nur zwischen zwei festen vorgegebenen Punkten eingehakt und festgezogen werden. Hier wurde eine Dämpfung eingebaut, die es dem Gurt ermöglicht, in sich nachzugeben und die Zugkräfte im Gurt zu variieren. Folge: Die Ladung löst oder verschiebt sich.
Dann verläuft der Gurt auch noch schräg nach oben und soll auf Kunststofffolie liegende Dämmplatten sicher halten. Welch ein Witz, aber ein schlechter. Nach dem ersten Durchfahren einer Bodenunebenheit in Form eines Gullideckels wird die Platte geknickt und der Gurt rutscht nach links. Die Haltekräfte des Gurtes gehen gegen null. So wird auch der vordere Teil des Gurtes gelöst, der den anderen Stapel halten soll, falls der überhaupt noch Spannung hat.
Fazit: In diesem Zustand sollte das Fahrzeug keinen Meter gezogen werden. Diese meine Meinung zum Wohle anderer Verkehrsteilnehmer, die an der Fahrtroute lagen, habe ich den Behörden mitgeteilt. Wieder bekam ich von Polizei und BAG die Hinweise, dass nur etwas unternommen werden könne, wenn das Fahrzeug während der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr erwischt würde. Und dann käme es noch darauf an, dass etwas passiert sei. Und überhaupt handele es sich nicht um einen gewerblichen Transport.
Keine weiteren Fragen!!