Linienbus als AusbildungsFz??

Im vorstehenden Artikel habe ich die Leidensgeschichte des Linienbusses auf dem Weg zum Fahrschulbus geschildert und in meinem Roman Tod eines Fahrlehrers das Szenario und die möglichen Folgen des gesetzwidrigen Einsatzes aufgezeigt. Um die Gültigkeit der Betriebserlaubnis Ihres Busses zu ergründen, habe ich den folgenden Fragebogen erarbeitet.

 

Nehmen Sie also Ihren Bus und die Zulassungsbescheinigung zur Hand und beantworten Sie die einzelnen Fragen wahrheitsgemäß. Sollte auch nur ein Kreuz bei "nein" zu setzen sein, hat Ihr Fahrzeug zwar auch eine Betriebserlaubnis, aber eine ungültige. Sollte sich ein Unfall ereignen und es dabei Tode und Verletzte geben, kommt es zu strafrechtlichen Maßnahmen gegen die Verantwortlichen. Und diese Maßnahmen sind nicht ohne.

Fragebogen zur Betriebserlaubnis Linienbus als Fahrschulfahrzeug:

                                                                                                                     

Folgendes ist auf Vorhandensein zu prüfen:

                                                                                                                                                                                                           Ja      nein

  1. Sicherheitsgurt Fahrer

  2. Sicherheitsgurt Beifahrer

  3. Beifahrersitz und Ort mit Bauartgenehmigung

  4. Sicherheitsgurt Prüfer

  5. Sicherheitsgurte für mitfahrende Fahrschüler

  6. Bauartgenehmigte Doppelbedienung 

  7. Betriebserlaubnis Doppelbedienung für BusTyp       

  8. Stehplätze gelöscht auf Hinweisschild       

  9. Zulässige Sitzplätze (mit Gurt) auf Hinweisschild     

10. Sperrung der nicht benutzbaren Sitzplätze gut sichtbar   

11. Eintrag „Linienverkehr“ in Zulassungsbescheinigung Feld 21 gelöscht        

12. Eintrag „Sonstiges Fahrzeug“ in Feld 21        

13. Eintrag „Fz zur Personenbeförderung“ Feld 5  gelöscht        

14. Eintrag „Ausbildungs- und PrüfungsFZ“ in Feld 5    

15. Eintrag z.B. „5“ in Feld S1 (nur Sitzplätze mit Gurt) 

16. Eintrag "0" in Feld S2 (Stehplätze)       

 

Wird eine Frage mit „nein“ beantwortet, darf das Fz gem. BGV D29 §33 nicht zur Ausbildung oder Prüfung eingesetzt werden. Es erfüllt entgegen der Meinung der Prüforganisationen und der Fahrlehrerverbände nicht die Kriterien der FeV.

Werden die Fragen 1 bis 5 mit „nein“ beantwortet, wird unter anderem zusätzlich grob fahrlässig gegen Sozialvorschriften und Arbeitsschutzgesetz verstoßen.

 

Der Arbeitgeber sollte sich auf seine Verantwortung besinnen.

 

Eine wahlweise Einsatzmöglichkeit des Busses als Linienbus oder Ausbildungsfahrzeug ist rechtlich nicht möglich, da die Ausrüstungsvorschriften nicht für beide gleichzeitig erfüllt werden können.  Bei der Änderung der Fahrzeugart durch Umrüstung ist ein neues Gutachten nach §21 StVZO notwendig.

 

Warum das Sichern von Menschen auch im vorderen Teil eines Linienbuses notwendig ist, verdeutlichen die Bilder auf der WebSeite : Unfall Linienbus.