Kran auf dem Tieflader

Bei dem trockenen, aber noch kühlen Wetter machte ich eine Bewegungsfahrt mit meinem Moped, damit die Batterie mal wieder geladen wird. So fuhr ich denn an dem abgebildeten Gespann vorbei.

Das wäre jetzt nicht direkt erwähnenswert, da solche Transporte häufiger durchgeführt werden und aufgrund der Ausbildung der Berufskraftfahrer in punkto Ladungssicherheit kaum Beanstandungen erwarten lassen. Aber . . .

 

Was war denn das? Hing da etwa der Haken des Krans einfach so in der Luft, ohne irgendwie angeschnallt, sprich gesichert zu sein? Das musste ich mir näher ansehen. Also machte ich kehrt, um mich vom Gegenteil zu überzeugen. Doch es stimmte, die Flasche hing tatsächlich ohne irgendeine Sicherung an ihren Seilen, die lose über den gesamten Gittermast nach hinten führten. Ich malte mir schon mal aus, was passieren könnte, wenn der Fahrer in einer Linkskurve bremsen musste und die Flasche nach vorne schwingen würde. Die Seile würden über die Verbindungsösen des Gittermastes rutschen und der Haken fliegt in hohem Bogen Richtung Straßenrand. Jeder, der sich dort befinden würde, hätte schlechte Karten. An diesem Punkt stellte ich meine Überlegungen ein und wittmete mich der Verzurrung des mobilen Krans auf der Ladefläche. Bei der Nachlässigkeit, oder sollte ich schreiben Gefährdung des Straßenverkehrs, werden dem Fahrer garantiert noch andere Gemeinheiten eingefallen sein.

Und meine Befürchtungen bestätigten sich fürchterlich.

Hier der Überblick bei oberflächlicher Kontrolle:

1 Haken ohne Sicherungslasche

2 und 3 Haken hängt nur an seiner Spritze an ungünstiger Stelle am Rahmenunterteil

4 Festlegepunkt für Flasche

5 einziger korrekter angeschlagener Haken mit Sicherungslasche

6 Kette hängt lose, nicht lärmgeschützt

 

 

So, nun das Ganze in Nahaufnahme.

Punkt 1: Haken ohne Sicherungslasche.

Nach Unfallverhhütungsvorschrift: Verwendundung verboten

Punkt 2: Befestigung am Rahmen

Da der Hersteller keine Vorgaben über die Anschlagpunkte gemacht hat, wird die scheinbar einfachste Möglichkeit durch den Festlegungsmechaniker gewählt, den Haken einzuhängen. Leider wird die gesamte Kraft aber nicht in den Hakengrund, wo sie hingehört, eingeleitet, sondern über die Spritze des Hakens. Somit wird er unzulässigerweise aufgebogen.

Punkt 3: Da nützt es auch nichts, wenn die Lasche noch vorhanden ist, denn so kann sie den Haken nicht vor dem Abrutschen hindern, was ihre ureigenste Aufgabe wäre. Zumindest behauptet das der Hersteller auf Forderung des Gesetzgebers.

Punkt 5: Hier ist der einzige korrekt angebrachte Haken mit wirksamer Sicherung am gesamten Fahrzeug zu  sehen

Damit der große Lademeister auch weiß, wieviel seine Ketten abkönnen, hat der Vorschriftengeber ein unverlierbares Kennzeichnungsschild vorgesehen, das gut lesbar die Kenndaten enthält. Dieses ist hier zu sehen, leider sind die Eintragungen nicht mehr so einfach zu entziffern.

Also erneuern!!

Auf dem Weg zum Heck geht der Weg am Zurrgurt für die beiden, unter dem Fahrzeug befindlichen Kanthölzern vorbei. Der Gurt wird um die Verbreiterungsbohlen der Ladefläche herum geführt. Diese dicken Bretter sind nur auf  ausklappbaren Stegen lose aufgelegt, damit auch die äußeren Räder der Zwillingsbereifung des Krans aufstehen und nicht frei über die Anhängerbreite hinausragen. Lästig dabei ist nur die Tatsache, dass diese Bretter die Bewegungen der Räder in Kurven oder Schlaglöchern mitmachen und den Gurt somit auch entlasten können.

Apropos Gurt! Der hat über seine Länge verteilt mehrere erhebliche Verletzungen des Gewebes, teilweise über die gesamte Breite. Ebenso ist das Kennzeichnungsetikett nicht mehr vorhanden. Der Gurt ist also ablegereif und dürfte gem. UVV nicht mehr genutzt werden.

Gut zu sehen ist hier auch noch mal die Verzurrung der Kanthölzer mit nur einem Gurt. Ich habe während meiner Ladungssicherungsausbildung gelernt: Ein Gurt ist kein Gurt!! Das soll heißen: Es sind immer mindestens zwei Gurte zu verwenden, um ein Wegdrehen der Last unter einem Gurt zu vermeiden und die doppelte Sicherheit zu gewährleisten.

Nun schauen wir uns einfach mal die Haken an. Der auf der rechten Seite kann aufgrund seiner Bauform und des zu kleinen Hakendurchmessers nur an seiner Spitze eingehakt werden. Eine kurze Entlastung durch die Bewegung der Bohle reicht aus, um die Spitze abrutschen zu lassen.

Man muss kein Hellseher sein, um sich die linke Seite auszumalen.

So schaut das Drama von hinten aus. Es werden zwei gekürzte, oder besser gesagt, gerissene, nicht gekennzeichnete Ketten genutzt, die mit den Spannteilen am Anhängerrahmen befestigt sind. Die anderen Enden wurden am Oberwagen eingehängt. Das Ganze schaut dann aus der Nähe so aus:

Nur eine einfache Frage würde ich hier dem Fahrer stellen: Warum wurde der Haken nicht in den 20 cm entfernten Anschlagpunkt eingehängt? Es ist zwar auch nicht korrekt, aber ein bisschen besser. Dann würde nämlich die Kraftlinie, gedachte Verlängerung der Kette, nicht durch die Hakenspitze verlaufen, sondern durch den Hakengrund. Eine Aufbiegung des Haken wird vermieden.

Nun kommt der dickste Hund, den ich je bei einer Verzurrung gesehen habe: Der eingehängte Haken wird nahezu rechtwinklig zu seiner vorgesehenen Richtung belastet. Dadurch entsteht eine Hebelwirkung um die Spitze des Hakens und die daraus resultierende Kraft stützt sich am dahinter liegenden Tank ab. Beschädigungen sind somit vorprogrammiert. Und wie man sieht, ist auch die Kette beim Verzurren verdreht und nicht mehr ausgerichtet worden. Dreht sie sich unter der Belastung während der Fahrt im Kettenspanner wieder zurück, ist sie nahezu spannungslos.

Hier sieht man es noch deutlicher: Die beiden Haken wurden einfach in den Zwischenraum zwischen Tank und Rahmen geschoben und festgezogen.

Weiterhin ist zu erkennen, dass die elektrische Verkabelung, vermutlich Füllstandsanzeige des Hydrauliktanks, beschädigt / wirkungslos ist.

Aber was zudem auffällt: Die weiteren Hilfsmittel in der Aufbewahrungsmulde liegen ungesichert dort und können während der Fahrt leicht verloren gehen. Hört man ja ab und zu mal im Verkehrsfunk, dass wieder eine Kette oder ein Kantholz auf der Autobahn rumliegt. Unverantwortlich ist so ein Leichtsinn. Denn merke: Die Schwerkraft wird nicht als Sicherungskraft anerkannt.

Zur Vollständigkeit des ersten Eindruckes von dieser Firma für Spezialtiefbau sei noch der völlig demolierte Sicherungsspiegel erwähnt.

Fazit:

Erheblicher Verstoß gegen gültige Gesetze und Vorschriften:

- UVV Ketten

- Bedienungsanleitung für den Transport des Krans

- Festlegung vorne über Unterwagen, hinten über Oberwagen: unzulässige Belastung der Verdrehsicherung zwischen den beiden Fahrzeugteilen

- StVO Ladungssicherung

- StVZO Einsatz von geeignetem Personal durch den Halter des Fahrzeuges

- Fehlende Aufsicht durch Fachpersonal der Firma

 

Dieses Fahrzeug stellt in diesem Zustand eine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs dar.