Das Wetter war schön, die Sonne schien und so fuhr ich wieder einmal am Friedhof entlang, um zu sehen, was denn die Mirglieder der Grabverschönerungszunft so Neues anzubieten hätten. Und es gab tatsächlich Nennenswertes, das da auf der Straße stand.
Apropos Bordwand! Bei der Überprüfung des Termins für die nächste HU stellte ich fest, dass zum einen noch ein halbes Jahr hin war und sich die Parkwarntafel in der aufgeklappten Stellung der Bordwand auf dem linken Leuchtenträger abstützte. Das fiel schienbar noch keinem auf, da die Bordwand in dieser Stellung durch zwei Ketten gehalten wurde.
Die Ladungssicherung auf der rechten Seite wurde durch einen Gurt sichergestellt, der bei (1) damit begann, dass er mit dem Haken an der Strebe befestigt war. Er führte unter einem gespannten Gummiband (2) durch, damit die Niederhaltekraft aufrecht erhalten blieb. Bei (3) wurde die zweite Strebe mittels eines Blumendrahtes am Gurt befestigt.
Nun aber zu einem technischen Mangel, der von den Prüfpersonen meist übersehen wird: Der Verschleißanzeiger an der Anhängekupplung steht am vorderen Anschlag an und befindet sich deshalb schon lange im Bereich, der normaler Weise mit einem Minus gekennzeichet wird (siehe dazu: Fahrzeugtechnik / Anhängekupplung). Das bedeutet in diesem Fall, dass die Kupplung schon lange zum Erneuern heranstand, zum einen, weil die Verschleißgrenze für den Bediener / Fahrer nicht mehr erkennbar war und zum anderen hätte das Prüfpersonal aufgrund seiner Erfahrung das Fahrzeug für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sperren müssen.
Auf die Frage: Warum werden denn die Vorschriften für die Ladungssicherung nicht eingehalten? erhielt ich die Antwort: Ich brauche nicht zum Lehrgang zur Ladungssicherung, da wir keinen gewerbsmäßigen Transport von Gütern durchführen. Und das passt schon, es ist ja auch bisher kaum etwas passiert. Und überhaupt mache ich die Plane runter, bevor ich auf die Straße fahre.
Darauf fiel mir nur eine weitere Frage ein: So, wie jetzt, gell?
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