Friedhofsgärtner IV

Das Wetter war schön, die Sonne schien und so fuhr ich wieder einmal am Friedhof entlang, um zu sehen, was denn die Mirglieder der Grabverschönerungszunft so Neues anzubieten hätten. Und es gab tatsächlich Nennenswertes, das da auf der Straße stand.

 

Im Vorbeifahren fiel mir die kunstvoll geschlungene Niederhalte Vorrichtung auf, die zur Straße hin montiert war. Schön verdrillt, der eine senkrechte Gurte hielt den waagerecht verlaufenden unter Spannung. Die beiden, ineinander verwebten Gurte hielten gleichzeitig Fass und Blumenetageren.

Von hinten betrachtet war noch mehr Chaos auszumachen. Sämtliche Eimer, Säcke und Werkzeug lagen lose auf der Pritsche in der Nähe der aufgeklappten Bordwand. Sie waren alle bereit zum Absprung, wenn eine Kurvenfahrt sie dazu aufforderte.

Apropos Bordwand! Bei der Überprüfung des Termins für die nächste HU stellte ich fest, dass zum einen noch ein halbes Jahr hin war und sich die Parkwarntafel in der aufgeklappten Stellung der Bordwand auf dem linken Leuchtenträger abstützte. Das fiel schienbar noch keinem auf, da die Bordwand in dieser Stellung durch zwei Ketten gehalten wurde. 

Die Ladungssicherung auf der rechten Seite wurde durch einen Gurt sichergestellt, der bei (1) damit begann, dass er mit dem Haken an der Strebe befestigt war. Er führte unter einem gespannten Gummiband (2) durch, damit die Niederhaltekraft aufrecht erhalten blieb. Bei (3) wurde die zweite Strebe mittels eines Blumendrahtes am Gurt befestigt.

Der Gurt war zum nächsten Blumenrack gespannt und dort wieder um die beiden Streben geschlungen,

um dann unter der Plane hindurch an der Deichsel zu enden. Er war dort mit einem einfachen Doppelknoten mit dreifach Umschlingung  am Holm befestigt. Ein schnelles Nachspannen konnte durch nach vorne rutschen des Gurte sicher gestellt werden, falls der Spanngummi am anderen Ende nachlassen sollte.

Es ist schon fast überflüssig zu erwähnen, dass die Blumenkörbe ungesichert auf den Gestellen standen.

Auch für die Gießkannen, die auf den Regalbrettern lagen, war es leichtes, das Fahrzeug in der nächsten Kurve  unvorschriftsmäßig zu verlassen.

Nun aber zu einem technischen Mangel, der von den Prüfpersonen meist übersehen wird: Der Verschleißanzeiger an der Anhängekupplung steht am vorderen Anschlag an und befindet sich deshalb schon lange im Bereich, der normaler Weise mit einem Minus gekennzeichet wird (siehe dazu: Fahrzeugtechnik / Anhängekupplung). Das bedeutet in diesem Fall, dass die Kupplung schon lange zum Erneuern heranstand, zum einen, weil die Verschleißgrenze für den Bediener / Fahrer nicht mehr erkennbar war und zum anderen hätte das Prüfpersonal aufgrund seiner Erfahrung das Fahrzeug für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr sperren müssen.

Auf die Frage: Warum werden denn die Vorschriften für die Ladungssicherung nicht eingehalten? erhielt ich die Antwort: Ich brauche nicht zum Lehrgang zur Ladungssicherung, da wir keinen gewerbsmäßigen Transport von Gütern durchführen. Und das passt schon, es ist ja auch bisher kaum etwas passiert. Und überhaupt mache ich die Plane runter, bevor ich auf die Straße fahre.

Darauf fiel mir nur eine weitere Frage ein: So, wie jetzt, gell?

 

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