Beim nachfolgenden Bericht war ich mir unsicher, ob er in die Technik passt oder doch vielleicht zur Ladungssicherung gehört. Wenn Sie gleich die Bilder sehen, werden Sie meine Bedenken nachvollziehen können.
Damit keine Missverständnisse aufkommen, das Fahrzeug hatte vor einem halben Jahr TÜV und ist in diesem Monat mit der SP dran. Außerdem hat es einen Fahrer, der nach eigenen Angaben behauptet, bereits 20 Jahre im Metier zu schaffen, sein Fahrzeug in- und auswendig zu kennen und stets zu pflegen. Wobei ich meine angedeuteten Zweifel an dieser Aussage bereits mehrfach bestätigt bekommen habe. Aber wie er mir lautstark gegenüber vertreten hat, läge ich mit meiner Meinung voll daneben. DEKRA und die Richterin für Verkehrsrecht hätten ihm Recht gegeben. Naja, sehen Sie selbst!!
Am Samstag morgen, gegen 8 Uhr 11 bot sich mir dieses Bild auf dem Weg zum Bäcker meines Vertrauens. Ich musste zweimal hinsehen, um den Sinn und den Umfang der vollzogenen Sicherungsmaßnahmen zu begreifen. Da war doch der Kotflügel mittels Kabelbinder an der Spannschraube des Twistlocks und mit Packschnur am Träger festgezurrt.
Als ich mich bückte, sah ich den Grund der wilden Verschnürung. Der Kotflügelhalter war im Laufe der Jahre soweit korrodiert und sein Querschnitt geschwächt, dass er die Last und die Vibrationen des Kotflügels nicht mehr ertragen konnte und seinen Dienst versagte. Der Pfeil deutet auf die Bruchstelle. Die Spuren am Kunststoffkotflügel zeigten, dass der Fahrer einige Kilometer mit gebrochenem Halter gefahren sein musste.
Was außen durchgerostet ist, setzt sich, nach den Erfahrungen von Kennern der Materie, auch innen fort. So auch hier. Das Rohr von etwa 50 Millimetern Außenduchmesser hält nichts mehr, vor allem keinen Kotflügel von ca. 10 Kilo. Am Umfang der Zerstörung ist zu erkennen, dass das Material, das einst ein Rohr ausgemacht hat, schon länger fehlt.
Fazit:
Die ständige Beobachtungsmöglichkeit des Fahrzeuges zeigt beeindruckend auf, dass erhebliche Mängel nach dem bindenden Katalog für den §29 der StVZO nicht angemahnt werden und das Fahrzeug so auf die Straße gelassen wird. Unverantwortlich von Prüfer und Fahrer. Die Spuren deuten außerdem darauf hin, dass der Kotflügel geraume Zeit auf dem Reifen lag, bevor er notdürftig gesichert wurde.Der Fahrer kann von Glück reden, dass der Kotflügel vorne noch an einer Ecke am Halter hing und so geformt war, dass er nicht nach außen wegrutschen konnte. Aber er war kurz vor dem Verlieren. Der von Fahrer und Prüfingenieur nicht erkannte erhebliche Mangel hätte zu einem schweren Unfall führen können. Nach dem Prüfkatalog Zi. 601(zerstörte Rahmenteile) iVm 618 (Radabdeckungen lose) wäre dieses Fahrzeug nach meiner Meinung als verkehrsunsicher einzustufen.