Die Anwaltskammer oder die Kammer des Erschreckens
Der Rechtsanwalt für das Familienrecht
empfindet es für gar nicht schlecht,
er macht die Rechnung viel zu hoch
und behauptet dann auch noch,
wir sollten uns noch freuen,
wenn nicht, sollten wir‘s bereuen,
denn wenn er das Geld klagt ein,
wird die Rechnung noch viel höher sein.
Hm, das will mir einfach nicht gefallen
und ich frage mich trotz allem:
Ist denn das bei uns so Recht?
Und es wäre gar nicht schlecht,
‘ne Beschwerde zu verfassen
und die die Kammer lesen lassen.
Denn die Anwaltskammer weiß genau,
was man darf, oder was ist eher mau.
Und so schrieb ich im Verdacht dorthin,
weil ich mir da ganz sicher bin,
es wird sich einer mit der Tat befassen
und ‘nen Urteilsspruch verfassen.
Doch weit gefehlt, sie schützen dieses Schwein,
das widerwärtig und gemein
mich betrügen wollt und obendrein
seinem Berufsstand und dem Anwaltsein
vorsätzlich alle Ehren hat entzogen
und mich schriftlich angelogen.
Die Kammer meint, sie könnt nix finden,
was eine Rüge sollt begründen.
Wie der Anwalt seinen Lohn legt fest,
weiß der allein wohl zu allerbest.
Das zu bewerten, schreibt die Kammer,
liegt nicht bei ihr. So ein Jammer!
Also schrieb ich wieder einen Brief,
weil es nicht nach meinem Willen lief.
Tu meinen Unwillen somit kund,
dass die Referentin triebs zu bunt,
weil man es deutlich will vermeiden,
auch die andre Krähe soll nicht leiden.
Naja, was soll’s, ich hätt es wissen müssen,
dass die Recht haben und es auch wissen,
es niemals auch bekommen müssen.
Deswegen behaupte ich beflissen,
auf diese Kammer ist geschi . . ckter weise
keiner stolz, die haben eine Meise.