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Warum Busfahren Kopfschmerzen macht!

„Autsch, das hat weh getan!“, entfuhr es mir, nachdem ich mir beim Hinsetzen den Kopf an der über mir längs laufenden Haltestange im hinteren Teil des Busses der Linie X202 dermaßen angeschlagen hatte, dass dort eine Schürfwunde entstanden war. Mein nächster Gedanke war: „Welcher Idiot hat denn in der Höhe eine Sperre eingebaut und den Durchgang zum Sitz behindert? Das kann doch so nicht erlaubt sein.“

Bei näherer Betrachtung habe ich feststellen müssen, die Anbringung der Haltestangen und Reklametafeln im Raum über den Sitzen in der zweiten Reihe erlauben den Durchgang nur für Personen unter 1,70 m, in der dritten Reihe unter 1,50 m und in der vierten Reihe sogar unter 1,40 m. Mehr Platz ist hinten unter der Haltestange bis zur Fläche, auf dem der Sitz befestigt ist, nicht mehr vorhanden. Noch gefährlicher wird es für sehbehinderte oder blinde Mitfahrer, die die Gefahr ja eben nicht sehen können. Aber auch für normal sichtige ist es nicht ungefährlich, denn beim Hinsetzen oder Aufstehen ist meist der Blick nach unten auf die Stufe gerichtet, damit man sieht, wo der Fuß hingesetzt werden muss, damit man sicher aufsteigen und sich hinsetzen kann. Kaum jemand schaut nach oben, da er dort eben keine Begrenzung der Durchgangshöhe vermutet, weil über der Stange ja noch ein halber Meter Platz bis zur Decke vorhanden ist. Verschärft wird die Gefahr, wenn man eine Kappe oder Kapuze trägt, dann sieht man die Stange überhaupt nicht mehr, wenn sie in den Bereich des Kopfes ragt. Denn das Fatale ist die Tatsache, mal ist eine Stange da, mal nicht, je nach Busvariante. Und je nach Schwung fällt der Schmerz dementsprechend heftig aus.

Eigentlich dürften solche Fahrzeuge für die Personenbeförderung gar nicht zugelassen sein. Hier haben sich die Konstrukteure scheinbar keine Gedanken darüber gemacht und die Sachverständigen sind davon ausgegangen, dass alles in Ordnung ist, was vorgestellt wurde. Ich gehe davon aus, dass die Fahrzeuge nur nach Aktenlage begutachtet wurden und sie bei der Abnahme überhaupt nicht angeschaut wurden. Die Reaktion von KVR und KBA deuten zumindest darauf hin.

Schaut man in der Straßenverkehrsordnung nach, so steht dort in § 17 (3):
Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung entsprechende Schritte einleiten. Die Fahrzeuge müssen nämlich so gebaut sein, dass beim verkehrsüblichen Gebrauch niemand verletzt wird.

Nachdem ich mir den Kopf dreimal angeschlagen hatte, habe ich das Gespräch mit dem Busfahrer gesucht. Der bestätigte meinen Verdacht, dass dieser Mangel bekannt sei. Vor allem Schülern im Gedränge im Bus passiere das jeden Tag ziemlich häufig. Obwohl dies alles bekannt ist, passiert nichts.

 

Meine Nachfrage bei den für die Zulassung zuständigen Behörden, KVR, Regierung von Oberbayern, TÜV und KBA ergab, dass die Busse zurecht und ohne Mängel Personen befördern dürfen. War ja nicht anderes zu erwarten. Das zeigt mir aber, dass der gesunde Menschenverstand, das Wissen um die Gefahr und ein wenig Fingerspitzengefühl sehr klein geschrieben werden. Verschlimmert wird diese Tatsache, dass diese Typen vermutlich auch in anderen Städten europaweit in Gebrauch sind.

 

Aus meiner Sicht als ehemaliger amtl. anerk. Sachverständiger ist die Betriebserlaubnis für die betroffenen Bus-Typen erloschen, eine Rückrufaktion zur Abstellung der Mängel unumgänglich. Das hätte zum Beispiel der Sachverständige oder Prüfer der Prüforganisation bei der wiederkehrenden jährlichen Prüfung spätestens erkennen müssen.

Sollten Sie ebenfalls ein Betroffener sein, der sich seinen Kopf angestoßen hat und dadurch unter Kopfschmerzen leidet und / oder eine Stauchung der Halswirbelsäule davon getragen hat, nicht nur fluchen und dabei belassen, sondern sich beim Fahrer oder dem Betreiber beschweren. Zusätzlich sollte eine E-Mail an 'zulassung.kvr@muenchen.de' und `rra@kba.de` abgesetzt werden, damit diese Dienststellen merken, wie akut das Problem ist.

Die Anzeigen sollten neben den persönlichen noch folgende Daten enthalten:

Ort, Datum, Uhrzeit, Buslinie, evtl. Kennzeichen, Art und Schwere der Verletzung, evtl. Arztbericht.

Allen Betroffenen wünsche ich eine schnelle Genesung. Allen Nichtbetroffenen kann ich nur den Rat geben: Weiter Augen auf in den Öffis.

Verfasser: Otto Zimmermann, www.stvoz.de